Frage zum Antrag für Arbeitslosengeld 1?

2 Antworten

Das Datum an dem du ihn unterschrieben hast, könnte aber auch sein das gemeint ist ab wann du deine Beschäftigung aufgenommen hast, denn wann du einen Vertrag unterschrieben hast ist für das ALG - 1 nicht relevant, da kommt es nur darauf an auf welche Versicherungszeiten du ab deiner Arbeitslosmeldung innerhalb von 2 Jahren kommst und was du in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit im Durchschnitt verdient hast.

Für die Abgabe des Antrags und der benötigten Nachweise bekommt man in der Regel einen Termin, sollten da noch nicht alle Nachweise vorhanden sein, können diese auch später nachgereicht werden.

Ich schau einfach wann ich den Vertrag unterschrieben hatte , danke

@verreisterNutzer

Du musst doch wissen nach was genau gefragt wird ?

Sollte da tatsächlich stehen wann der Vertrag unterschrieben wurde, dann müsstest du das Datum der Unterschrift angeben, wird aber danach gefragt ab wann der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, was ich mal annehme, dann müsstest du das Datum von Beginn der Beschäftigung angeben.

Denn was bringt es der Agentur für Arbeit wenn sie wissen wann du den Vertrag unterschrieben hast ?

Ich kann auch einen Vertrag unterschreiben und dann erst Monate später da beginnen, was z.B. bei einem Azubi Vertrag in der Regel der Fall ist.

Man beginnt ja erst seine Ansprüche auf ALG - 1 ab Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufzubauen und nicht schon ab Beginn der Unterschrift unter einem Vertrag.

@isomatte

Da stehen drei Fragen.

Wann begann das Arbeitsverhältnis?

Wann endet das Arbeitsverhältnis?

Wann wurde der befristete Arbeitsvertrag abgeschlossen?

Deswegen bin ich irritiert, ich sollte beim Arbeitsamt einfach mal anrufen.

@verreisterNutzer

Dann müssen auch alle 3 Fragen beantwortet und Nachweise erbracht werden.

In der dritten Frage wird ja tatsächlich nach dem Abschluss gefragt, damit sollte dann doch die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag gemeint sein.

Kannst ja zur Sicherheit einmal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 anrufen, diese solltest du Mo - Fr von 8.00 - 18.00 erreichen.

Lassen wir erstmal alle Adjektive weg. "Wann wurde der Arbeitsvertrag geschlossen?". Sofern Du einen Arbeitsvertrag geschlossen, also unterschrieben hast, ist damit das Datum an dem Du diesen unterschrieben hast gemeint.

Und wenn man nicht mehr weiss wann man den genau unterschrieben hat?

@verreisterNutzer

Du wirst doch wohl eine Kopie deines Arbeitsvertrages in deinen Unterlagen haben, oder???

@verreisterNutzer

Hast Du denn noch eine Kopie von dem Arbeitsvertrag?

@verreisterNutzer

Zusammenhang? Im Unterschriftenfeld steht ein Datum geschrieben, dieses ist das Objekt des Begehrens. Oder veräpellst Du mich? :D

@PeterPaulMary

Ja stimmt...war schon spät gestern hahaha danke