Arbeitslosengeld II abgelehnt. Trotzdem in die Maßnahme?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das SGB II schreibt dazu in § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit:

"(1) Entfällt die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und die oder der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird."

Man muss seinen Kurs oder sonst eine Maßnahme also nicht automatisch abbrechen - aber man muss auch nicht mehr hingehen.

Idealerweise erklärt man seine Pläne (Weitermachen oder Aufhören) im Gespräch mit allen Seiten, also mit dem Träger der Maßnahme und mit dem Jobcenter.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn der Antrag abgelehnt wurde, ist auch die EGV hinfällig.

Nereah 
Fragesteller
 11.09.2016, 22:57

Trotz der Unterschrift? Wenn ja, werde ich morgen wohl etwas rumtelefonierne müssen. Aber danke.

Laury95  12.09.2016, 12:00
@Nereah

Was sollen sie denn auch tun? Sie können dich nicht sanktionieren, auch wenn du unterschrieben hat, da du ja keine Leistungen beziehst.

Selbst wenn du nicht in die Maßnahme gehen solltest womit sollen sie dir denn drohen ? Mit Leistungskürzung ? Witzig bei ner Ablehnung...  Für deine Vermittlerin wir das Thema hinfällig sein.  Oder möchtest du freiwillig noch hin? 

Nereah 
Fragesteller
 15.09.2016, 17:55

Ja, bin jetzt freiwillig dort, weil es dann doch hilfreich ist. Aber ist keine Pflicht mehr. Hatte ich dann dort geklärt.