Nachzahlung Mietkosten von Jobcenter ?

Brief von Jobcenter  - (Hartz IV, Miete, Jobcenter)

8 Antworten

Wenn Anspruch besteht bzw.bestand und du deinen Antrag im Juni abgegeben hast,im Juni kein weiteres Einkommen ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommen hast,dann steht dir auch eine Nachzahlung ab dem 01.06.2017 zu !

Ob das aber noch Ende des Monats wird kann man so nicht sagen,du solltest erst einmal der Aufforderung nachkommen und die Nachweise beim Jobcenter vorlegen oder in Kopie einreichen.

Lass dir von deinem Vermieter doch mal eine Mahnung und ggf.eine Ankündigung der fristlosen Kündigung schreiben und diese legst du dann auch gleich vor,dann ziehen sie ggf.mal den Finger.

Ja, das Amt halt wieder. Kenne das selber.

Wenns um Zahlungen geht, dann lassen die sich gerne Zeit. Und wollen jeden nur erdenklichen Nachweis haben, um ja keinen Cent zuviel zu bezahlen. Was ich aber auch verstehen kann, würde jemandem der nicht arbeiten geht auch nicht mehr geben, als gesetzlich vorgeschrieben..

Im Regelfall solltest du es jedoch zurückerstattet bekommen. Reich einfach die geforderten Unterlagen ein.

 

Hier geht es wohl um einen Verlängerungsantrag. Nach Ablauf der Bewilligungszeit ist erneut nachzuweisen, ob weiterhin Bedürftigkeit besteht. Dazu gehören auch die Kontoauszüge um zu schauen, was sich da ereignet hat, was evtl. zur Kürzung der Leistung des JC führen könnte.

Gezahlt wird, bei positivem Bescheid, ab Antragstellung. Demzufolge würde es u. U. eine Nachzahlung geben.

Das ist normal, dass sie die Unterlagen brauchen. Reiche sie einfach so schnell wie möglich ein.

Die Unterstützung bekommst du rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Du kannst zum Jobcenter gehen und erklären, dass du aufgrund der langen Bearbeitungszeit im Mietrückstand bist und du bittest daher um einen Vorschuss auf die Leistungen. Dass müssen sie dir nicht geben, aber die Möglichkeit besteht.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/

Du mußt dich dahinter klemmen und deine Unterlagen einreichen.