Hat das Jobcenter Einsicht auf Bafög?

4 Antworten

Bei Arbeitslosengeld (1) spielt BAföG meines Wissens nach keine Rolle.

Bei Arbeitslosengeld 2 ist BAföG, genau so wie jedes Konto, selbstverständlich anzugeben.

In der Regel verlangt das Jobcenter einen Nachweis, dass du kein BAföG erhältst (einen Ablehnungsbescheid). Da du diesen nicht vorlegen kannst, wirst du kein Geld vom Jobcenter bekommen. BAföG geht hier nämlich vor,

Bei ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter sind alle relevanten Tatsachen wahrheitsgemäß anzugeben und nachzuweisen, also z.B. auch alle Konten, sonst begehst Du Betrug.

Das Jobcenter wird von dir einen Bewilligungs - oder Ablehnungsbescheid in Kopie haben wollen und schon wissen sie ob Du Bafög - bekommst oder nicht.

Ja musst angeben.