Arbeitsaufnahme ALG 1 Wann Bescheid geben?

3 Antworten

Auf jeden Fall musst du es vor der Beschäftigungsaufnahme mitteilen, im Regelfall dann spätestens 1 Tag vorher.

Wie du dir das vorstellst würde es auch gar nicht gehen, weil du dann in der Woche auf 15 und mehr Wochenstunden kommst und dann bist du nach dem SGB - lll nicht mehr arbeitslos, dir würden gar keine Leistungen mehr zustehen, müssten dann also zurückgezahlt werden.

Bei evtl.Kündigung musst du dann auch wieder einen Antrag stellen.

Du solltest sofort nach vertragsunterzeichnung Bescheid geben, alle spätestens 24 Stunden vorher.

Wenn du den UNTERSCHRIEBENEN Vertrag in der Hand hast, musst du das der Arbeitsagentur melden.

Was vermutlich passieren wird, interessiert (noch) niemanden.