In der Agentur für Arbeit abgemeldet, was passiert mit Sperrzeit?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist doch jetzt wieder in Beschäftigung und solltest du dir da keinen neuen Anspruch erwerben,dann bekommst du nach der Kündigung ( wenn du diese nicht wieder selber verschuldet hast ) deinen alten Restanspruch,also 12 Wochen wurden dir dann von deinen insgesamt 48 Wochen abgezogen und du würdest dann noch 36 Wochen bekommen,ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung !

Danke dir für deinen Stern !

Guten Abend,

wenn du deinen jetzigen Job für mind. 1Jahr durchzoedurchziehst, dann hast du ohnehin erst mal eine Anspruch auch Arbeitslosengeld bevor du Harz IV beziehen müsstest. Denn das eine hätte ja mit dem anderen nichts zu tun.

Keine Sorge, du arbeitest doch . Nach der Sperrzeit/Arbeitszeit von 12 Wochen ist alles vorbei. Wird auch nicht für später angerechnet..