Agentur für Arbeit Gutachten wie fortgehen?

7 Antworten

Wenn sie deren Geld will, muss sie nach deren Regeln spielen, ist ganz einfach.

Sie braucht die Arbeitsagentur nicht und kann selbstverständlich nur alleine suchen.

Arbeitslosengeld bekommt sie dann halt nicht und die Krankenkasse muss sie dann auch selbst zahlen.

Wenn sie das nicht kann, muss sie sich der Arbeitsagentur beugen.

Was allerdings nicht ausschließt, dass sie alleine sucht.

Im Gegenteil, dazu ist sie eh verpflichtet.

Vielleicht ist die Agentur nicht der richtige Ansprechpartner. Vielleicht sollte sie erstmal zum Sozialamt, da gibt es Geld auch „ohne“ Forderungen.

KaeteK  29.01.2020, 08:13

Auch das Sozialamt stellt Forderungen.

BBPB21  29.01.2020, 08:50

Dasxnimmt sie nicht an, wenn sie arbeitsfähig ist.

Die Mutter hat vermutlich einen Antrag auf Arbeitslosengeld (1) gestellt?

Den Anruf würde ich ignorieren* und den Bewilligungs- bzw. den Ablehnungsbescheid abwarten. Gegen letzteren ggf. Widerspruch einlegen.

Falls die Mutter sich im Moment nicht fit fühlt, sollte sie sich schlicht krankschreiben lassen. Das steht dem Bezug von Arbeitslosengeld m.M.n. nicht im Weg.

*Mit Behörden grundsätzlich nur schriftlich kommunizieren!

Grundsätzlich ist es möglich ein erneutes ärztliches Gutachten durch die Agentur für Arbeit zu veranlassen. Je nachdem was das Gutachten ergibt, wird das weitere Vorgehen in Sachen Vermitllung festgelegt. Das Gutachten kann drei verschiedene Ergebnisse haben:

  1. Man ist nur in der bisherigen Tätigkeit nicht mehr arbeitfähig.Dann wird über eine Umschulung oder Weiterbildung entschieden, bzw. es erfolgt eine Vermittlung in Tätigkeiten die möglich sind.
  2. Man ist innerhalb eines halben Jahres wieder leistungsfähig. Dann wird man in der Regel an das JobCenter verwiesen, weil die Agentür Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlen darf.
  3. Man ist mindestens sechs Monate nicht leistungsgähig. Dann ist man ein Fall nach §145 und bekommt Arbeitslosengeld ohne vermittelt zu werden. Man muss allerdings einen Antrag auf Reha bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente bei der DRV stellen.

Wenn das Gutachten deiner Mutter ergeben hat, dass sie 6-8 Stunden täglich arbeiten kann muss sie sich mindestens 15 Stunden in der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen um Arbeitslosengeld zu bekommen. Allerdings muss sie sich dann auch aktiv um Arbeit bemühen, da sie dann verpflichtete ist jede Möglichkeit wahrzunehmen um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Sie muss also Termine wahrnehmen, Bewerbungen nachweisen und Maßnahmen besuchen, wenn diese zugewiesen werden.Wichtig ist, dass Einschränkungen der Verfügbareit Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben kann. Heißt wer vorher 40 Stunden /wöchentlich gearbeitet hat und jetzt nur noch 20 Stunden arbeiten gehen möchte, bekommt nur die Hälfte vom Arbeitslosengeld.

Sollte deine Mutter dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen, kann sie sich jeder Zeit abmelden. Dann wird sie jedoch kein Arbeitslosengeld mehr erhalten und nicht mehr versichert sein. Wenn sie dann wieder arbeiten gehen kann/möchte kann sie sich jeder Zeit wieder arbeitlos melden. Bis dahin kann sie Leistungen vom JobCenter oder Sozialamt bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung