Arge Strafanzeige wegen Betrug

4 Antworten

Die Agentur für Arbeit zahlt nachschüssig .... also Ende April für April 2012 .... hast Du Dich denn bei der Agentur gemeldet, als Du gesehen hast, dass Du noch Geld bekommst .... und das für einen vollen Monat?

mag ja sein, dass Du einen Brief geschrieben hast und der veloren gegangen ist ... aber Du bist in der Prlicht tätig zu werden ... z.B. wenn man weitere Überweisungen erhält (von denen man weiß, das sie enem nicht zustehen) mal anzurufen und Bescheid zu sagen .... ich vermute mal das hast Du nicht gemacht ...

im Übrigen: das man Geld, dass einem nicht zusteht zurückzahlt, halte ich, ehrlich gesagt, für eine Selbstverständlichkeit

Man kann einen Betrug eben auch durch Unterlassen begehen. Tatzeitpunkt ist hier Dein erster Arbeitstag. Spätestens da hätte die BfA eine Mitteilung bekommen müssen.

Daß ein Brief nicht angekommen ist, mag ja sein. Aber dann müßte irgendwo auch erkennbar sein, daß Du Dich darum gekümmert hast, wie das zuviel gezahlte Geld zurück überwiesen werden soll.

Durch die höhere Summe ist ja ersichtlich, dass Mahn- und Kostenzuschläge erforderlich waren. Freiwillig hat er jedenfalls nicht gezahlt.

Um beweisen zu können das du den Brief zu Arge geschickt hast mit dem Hinweis das du wieder Arbeit hast kannst du einen NACHFORSCHUNGSANTRAG bei der Post stellen. Der kostet allerdings aber dafür können die nachforschen wo der Brief geblieben ist und du kannst deine Unschuld beweisen.

Hab ja aber keine Quittung in der Hand. War kein Einschreiben

Das sind zwei verschiedene Schuhe. Du hast die zu Unrecht bezogene Leistung mit Mahn- und Kostenzuschlägen bezahlt.

Für die versäumte Abmeldung ist eine Strafe fällig. Dass du per Post die Abmeldung geschickt hast, wurde dir eben nicht geglaubt. Jetzt kommt es darauf an, wie der Richter das sieht.