Abfallgebühre rückwirkend zurück bekommen? Agentur für Arbeit

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Wenn du (ergänzend) ALG2- Leistungen beziehst, gehören die Müllgebühren zu den Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 SGB II und sind vom Jobcenter zu zahlen. Für die bereits von dir selbst gezahlten Gebühren kannst du mit einem Überprüfungsantrag die nachträgliche Übernahme beantragen: http://hartz.info/index.php?topic=23.0

In dem Überprüfungsantrag solltest du die von den Müllgebühren "betroffenen" und jetzt zu überprüfenden alten Leistungsbescheide genau benennen (also z.B. "beantrage Überprüfung Ihres Bewilligungsbescheids vom 15.06.2009 für den Leistungszeitraum 01.07.2009 - 31.12.2009" usw.).

Im Moment kann man per Überprüfungsantrag noch Leistungen bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Das soll im Rahmen der geplanten Neuregelungen aber auf 1 Jahr verkürzt werden. Im Moment liegt das noch beim Vermittlungsausschuss und ist noch nicht verabschiedet.. also deinen Überprüfungsantrag am besten schnell (nachweislich schriftlich) einreichen, damit die Beträge für 2009 nicht unter den Tisch fallen.

Antrag stellen und die kopierte Quittung mit ran hängen. "Hiermit bitte ich um die Kostenübername der Abfallgebühr für die Jahre 09/10"

normaler weise sind müllgebühren in der miete enthalten, die die arge übernimmt. wenn sie es noch nicht getan hat, solltes du einen antrag stellen.

die agentur für arbeit zahlt keine Müllgebühren!!! wenn überhaupt, dann das Job-Center

Die zahlen NIE was, für das du keinen Antrag stellst. Und was du beantragen kannst, sagen sie dir nicht.