Arbeitsamt will Kontoauszüge und Mietauskunft trotz neuem Gesetzt? Was kann ich tun?
Also ich habe einen Antrag gestellt, jetzt kommt aber so ein schreiben.
Ich dachte es gibt keine miet und vermögungsprüfung momentan? Soll ich das dann einfach weglassen und mich aufs gesetz berufen? Ich sehe es doch nicht ein wenn es klare Gesetze gibt.
Und an wen kann man sich wenden? Gibt es irgendwelche stellen außerhalb, denn denen das zu sagen wird ja vermutlich wenig nützen
7 Antworten
Laut dem neuen Gesetz muss man zwar nicht sein Vermögen nachweisen, allerdings sein Einkommen. Daher vermutlich die Kontoauszüge. Ist ja auch irgendwie logisch, irgendwie müssen die das ja überprüfen, sonst könnte es ja jeder beantragen.
Einkommen- und Vermögen sind unterschiedliche Dinge, nur die Vermögensprüfung entfällt.
Nein, die prüfen deine Zahlungseingänge, also dein monatliches Einkommen. Ist doch logisch, natürlich brauchen die noch Nachweise. Dachtest wohl kannst dir jetzt easy Hartz4 holen oder was? :) Also wenn du nichts zu verbergen hast, kannst sie doch dorthin schicken?...
Auf Bankauszügen erscheint dein Vermögen nicht, nur dein Einkommen.
Nein, auf den Kontoauszügen hast du ja nicht dein Vermögen aufgelistet. Z.B. stehen da nicht die 17500 €, die du im Wandsafe zu Hause hast. Oder das Gold, was im Schließfach liegt.
nein,da ist dann lediglich feststellbar, wieviel Geld auf Deinem Girolonto ist. Vermögen kann z.B. bei einer anderen Bank sein, oder auch ein altes Sparbuch, das muß nicht genannt werden.
Die Mietauskunft musst du bringen, damit die sehen wie hoch die Miete ist.
Wenn du noch jeden Monat 10000 € Einkünfte hast, brauchst du kein Geld vom Staat. Darum die Kontoauszüge.
Kannst froh sein, dass du nicht noch sämtliche Vermögensbelege wie Versicherungen, Sparkonten, Wertpapierdepots usw. einreichen musst. Das ist nämlich bei "normaler" ALG2 Beantragung einzureichen.
Also doch eine vermögensprüfung
Nein siehe meine Ergänzung.
Nein, eben nicht!
um die Bearbeitungszeit zu verkürzen wird bis Juni auf die Prüfung verzichtet, das heisst jedoch nicht , das nicht im Anschluss eine Prüfung stattfindet. Also welche Gesetze meist du?
Genau das. Es darf doch garnicht geprüft werden momentan. Mir geht es da halt um den fakt, das ich Auszüge jetzt schicken soll obwohl es doch garnicht geprüft werden darf
was heisst es darf nicht ? Lies dir mal das von dir genannte Gesetz durch
Selbstverständlich darf geprüft werden.
Warum sollte es das nicht mehr geben, die Sachbearbeiter befinden sich doch weiter im Amt und können alles prüfen.
Weil es gesetzlich so definiert wurde? m Zuge der Corona-Pandemie lockern die Jobcenter ihre Voraussetzungen für eine Bewilligung der Grundsicherung. So fällt die Vermögensprüfung des Antragstellers weg, ein persönliches Erscheinen ist nicht zwingend notwendig. Für Hamsterkäufe gibt es aber keinen Zuschuss.
Das bedeutet nicht, dass die nicht Prüfen dürfen, sie müssen es derzeit nur nicht.
Nachweis der Mietzahlung hat doch nichts mit der derzeitigen Aussetzung der Prüfung von Vermögen zu tun !
Wie soll denn ohne dieser Nachweise der Bedarf errechnet werden ?
Es heißt ja nicht das die dann eingereichten Kontoauszüge der Prüfung von Vermögen dienen, dass kann z.B. auch in Form von Lebensversicherungen, Aktien usw.vorhanden sein und diese Prüfung entfällt erst einmal, wird aber sicher irgendwann nachgeholt.
Kontoauszüge werden unter anderem auch zur Prüfung von zugeflossenem Einkommen ( Zuflussprinzip ) benötigt, denn wenn du z.B. deinen Antrag im März 2020 gestellt hast, dann greift dieser auf den 1.des Antragsmonats zurück.
Wenn du dann im März 2020 noch z.B. Erwerbseinkommen aufs Konto bekommen hast, dann würde dieses dementsprechend unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf den Bedarf angerechnet.
Wenn ich auszüge schicke ist es doch das selbe wie vermögen oder nicht?