HILFE Arbeitsagentur meldet sich nicht mehr seit dem Antrag auf Zuschuss für Klassenfahrt WIESO?

4 Antworten

Persönlich hingehen ist immer gut! So manche Anträge werden gar nicht erst bearbeitet und landen einfach im Müll...Traurig, aber wahr :(

Habt ihr den Antrag SCHRIFTLICH gestellt? Selbstverständlich solltet ihr da nachhaken

e-mail und Telefon kannst du dir sparen. Da hörst du nie etwas von

Vorab ein paar Fragen.. Welche Form von Leistungen erhälst du denn?
Wo sind die Kosten beantragt worden?

Beim ALG2 z.B. kann nach Ablauf von 6 Monaten Untätigkeitsklage erhoben werden. Die kostet nichts. Darauf hin wird das Jobcenter gezwungen über den Antrag zu entscheiden.

Je nach dem wie alt du bist etc. kannst du auch vor Ort und pers. vorsprechen um Klärung bitten. Wenn, dann aber NIEMALS ohne Beistand dorthin. So hast du immer einer Zeugen wenn es falsch läuft...

SGB2 erhält meine Mutter ich bin 16 Jahre alt Ich hab einen Antrag auf einen Zuschuss für mehrtätige Ausflüge(Bildungs und Teilhaber Pakett) beantragt

@DerHans

ja schriftlich

@xoxosemii

Anträge darfst du schon ab 15 Jahren stellen. Wie das mit einer Klage aussieht bin ich gerade etwas überfragt. Hast du irgendeinen Nachweis, dass der Antrag auch eingegangen ist? Zeugen der beim JC dabei gewesen ist z.B.? Sendeberichte der Emails?
Habe eben noch mal nachgesehen. Klagen kannst du nur wenn du durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkannt bist. Dies wird hier wohl nicht vorliegen. Also muss die Klage deine Mutter einreichen.

Ich würde dringend noch mal pers. beim JC vorsprechen. In vielen JC kann man auch direkt zu den Sachbearbeiterin gehen. In dringenden Fällen ist hier kein Termin nötig. Einfach höflich klopfen. Dabei hätte ich ein Schreiben mit dem Text:
Ich möchte an meinen Antrag auf Kostenübernahme der Klassenfahrt vom xx.xx.xxxx erinnern. Trotz mehrfacher Nachfragen, ist der Antrag aus nicht nachvollziehbaren Gründen bisher noch nicht bearbeitet worden. Ich erwarte die Bearbeitung bis zum xx.xx.2015 (Festes Datum 7 Werktage sind hier voll ausreichend Würdest du morgen hingehen, wäre das der 18.06.2015) Nach Ablauf der Frist werde ich mit Hilfe eines Anwaltes Untätigkeitsklage erheben lassen.

Je nach dem wann die Klassenfahrt ist, kann sogar Einstweiliger Rechtschutz beantragt werden. Das ist ein sog. Eilverfahren. Da trifft as Sozialgericht sogar gleich die Entscheidung. Bei der Untätigkeitsklage zwingt das Sozialgericht das JC nur zur Bearbeitung.

Ein Anwalt ist eigentlich für beides keine Pflicht. Sollte aber auf jeden Fall erst mal so drinne stehen bleiben. Die Fristsetzung ist nötig, da man nur nach der Erinnerung/Fristsetzung einen Anwalt für die Untätigkeitsklage einsetzen darf.Zumindest, wenn man die Kosten bezahlt haben möchte. Den Eingang des Schreiben MUSST du dir dort bestätigen lassen. Und niemals alleine hingehen.

Die Untätigkeitsklage geht aber auch sehr einfach alleine. Sind vielleicht 4-5 Sätze.
Wenn du Hilfe brauchst meld dich einfach...

Persönlich hingehen.