Arbeits-Rechtschutz, was bedeutet diese Vereinbarung ?

5 Antworten

In der Klausel geht es um einen Aufhebungsvertrag. Da lohnt sich die Beratung auch, da sonst ALG1 Sperre eintreten kann etc. Abfindungen sind auch nicht sozialversicherungspflichtig, usw. usf.

Hat also nichts mit Gerichtskosten zu tun.

Die Arbeitsrechtsschutz ist eine recht teure Versicherung.

Wenn Du Probleme diesbezüglich hast, kannst Du jederzeit zum zuständigen Arbeitsgericht gehen, die setzen dort mir Dir eine Klage auf, ohne dass Du einen Anwalt bemühen musst.

Die Richter der Arbeitsgerichte sind sowieso arbeitnehmerfreundlich eingestellt. ;)

Ich habe seit Jahren den Arbeitsrechtsschutz aus der Rechtsschutzversicherung rausgenommen, es geht auch ohne.

Aber bitte keinen Anwalt bemühen - der wird echt teuer.

Dazu gibt es die Beratungsstelle beim Arbeitsgericht, die Dich nichts kostet!

Die Begrenzung gilt für eine "Vergleichsverhandlung". 

Da das Arbeitsgerichtsverfahren in der ersten Instanz kostenlos ist, kommt da eine solch große Rechnung gar nicht zum Tragen.

kevin1905  01.07.2017, 14:36

Das Arbeitsgericht arbeitet nicht umsonst. Die Gerichtskosten werden hälftig geteilt durch beide Parteien unabhängig des Ausgangs getragen.

DerHans  01.07.2017, 14:37
@kevin1905

Das Verfahren in der ersten Instanz ist kostenlos. lediglich für die Urteilsausfertigung muss gezahlt werden. (sehr überschaubar).

Außerdem besteht keine Anwaltspflicht.

Damit eine Rechtsschutzversicherung zahlt, muss ein Rechtsverstoß festgestellt werden.  (gilt bis auf wenige Ausnahmen)


Bei einer Vertragsaufhebungsvereinbarung, kommt es zu keinem Rechtsverstoß. Die Parteien einigen sich gütlich.  Oft ist es aber so, dass Arbeitnehmer die Aufhebungsvereinbarung nicht alleine mit dem Arbeitgeber verhandeln wollen und nehmen sich zur Hilfe einen RA der die Verhandlung übernimmt.

In diesem Fall müsste der Arbeitnehmer die Kosten für den RA aus eigener Tasche zahlen. Es sein denn, er hat einen „besseren RS-Vertrag“ der auch die Kosten für eine Vertragsaufhebung übernimmt. In deinem Fall sind es Max. 500€.

Erfahrungsgemäß sind 500€ viel zu wenig. Selbst für „einfache
Fälle“.  Eine einfacher Fall liegt zwischen 1000-2000€.


PS: Könnt ihr euch nicht einigen und es kommt zum Streit, dann zahlt die Versicherung wieder bis zur vereinbarten Versicherungssumme. 

Das sind relativ schlechte Klauseln, Du hast also Rechtsschutz für Streitigkeiten beim Arbeitsgericht gegen Deinen Arbeitgeber.

Manchmal steht auch drin, man vertritt den Arbeitnehmer in der 1. Instanz, geht das zum Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht, mußt Du selbst zahlen.

Nötigenfalls zahlt dann bei Bedürftigkeit auch Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe, hier kann man das beim Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragen.

Meist gibt es sog. Vergleiche bei Güteterminen vor dem Arbeitsgericht, auf Aufhebungsverträge sollte man sich erst einlassen, wenn man das vorher mit der Arbeitsagentur geklärt hat & keine Sanktionen drohen