Vermieter akzeptiert Nachmietervorschlag, aber trotzdem ...?

7 Antworten

Aus der Vereinbarung über die Nachmietersuche entstehen dir überhaupt keine Rechte. Denn der Vermieter braucht nur den Nachmieter akzeptieren, der ihm gefällt. Er hätte also auch einen nehmen können, der einen Vertrag ab 1.7. macht, und dagegen hättest du gar nichts machen können. An der Stelle kommst du also nicht weiter, irgend was zu fordern.

Der alles entscheidende Punkt liegt wo ganz anders. Und zwar sagst du, Stand der Dinge ist, dass euch der Vermieter zum 30.4. aus dem Vertrag lässt. Das bedeutet, ihr hättet theoretisch auch das Recht, bis zu dem Tag die Wohnung zu benutzen. Dass ihr schon die Schlüssel abgegeben habt, spielt keine Rolle. Da der Vertrag noch läuft, könntet ihr jederzeit zum Vermieter gehen und die Schlüssel wieder verlangen.

Wenn nun der Vermieter schon Anfang April den Nachmietern den Schlüssel gibt, diese groß mit Renovieren anfangen oder sogar schon Möbel hinein tragen, dann kann der Vermieter euch der Recht auf Nutzung der Wohnung bis 30.4. gar nicht mehr gewähren. Dadurch erklärt sich der Vermieter durch konkludentes Handeln bereit, den Vertrag ab dem Datum aufzulösen, ab dem die Nachmieter die Wohnung in so großem Umfang nutzen, bei dem der Vermieter dir dein Recht auf Nutzung nicht mehr einräumen kann. Daher steht ihm ab dann auch kein Geld von dir mehr zu.

Lotta1965  03.04.2018, 09:05

Der Mietvertrag mit dem Nachmieter ist noch nicht unterschrieben......

Die ausgewählten Nachmieter haben noch nicht den Vertrag unterzeichnet.

Es besteht also noch die Möglichkeit, den Schlüssel dem FS zurück zu geben und auf die Kündigungsfrist zu bestehen.

Renick  03.04.2018, 09:15
@Lotta1965

Oh, da habe ich glatt etwas überlesen. Aber egal, denke der FS hat es verstanden, dass maßgeblich ist, wann letztlich ein Nachmieter die Wohnung nutzt. Und wenn erst ab 1.5., dann ist das eben so.

PMarkmann 
Fragesteller
 03.04.2018, 10:48
@Lotta1965

Hallo und guten Tag. Danke für den Kommentar. Was meinen Sie mit "FS"?

Lotta1965  03.04.2018, 10:51
@PMarkmann

FS = Fragesteller = Du :-)

PMarkmann 
Fragesteller
 03.04.2018, 11:47

Hallo und guten Tag, danke für den Kommentar.

Der Vermieter möchte uns zum 30.04. aus dem Vertrag lassen, dafür die Kaution ( eine Kaltmiete) einbehalten UND unser Einverständnis, daß die Nachmieter sofort renovieren können. Was ist, wenn nun in der Wohnung was passiert? Eine Versicherung würde doch im Schadensfall auf uns, den Zahlern der "Miete" für April zukommen, oder?

Wir möchten, daß er uns die Kaution zurück gibt und wir sofort aus dem Vertrag kommen. Wir zahlen in dem Falle den verlangten Kompensationsbetrag in Höhe der ehemaligen Kaution.

Was, wenn der Vermieter sich auf unseren Vorschlag der Abwicklung nicht einläßt?

Renick  03.04.2018, 12:04
@PMarkmann

Diesem Vorschlag des Vermieters würde ich nicht zustimmen. Es ist immer besser einen sauberen Abschluss eines Vertrags zu machen und einen sauberen Neubeginn mit dem neuen Mieter. So ein "Wischiwaschi" kann nur Komplikationen bringen.

Der Hauptgrund ist. Wenn die nachfolgenden Mieter schon vorzeitig in die Wohnung dürfen, dann ist der Vermieter auch berechtigt, von diesen Miete zu verlangen, während ihr noch für den April bezahlt habt.

Ich will nichts unterstellen, aber es wäre rein theoretisch möglich, dass der Vermieter mit diesem Kuhhandel doppelt Miete kassiert.

Wenn du den Vorschlag des Vermieters ablehnst, dann würde ich als Begründung sagen, dass er von den Nachmietern Miete verlangen darf, und du bist nicht bereit, für Fremde die Miete zu entrichten. So hast du es für dich positiv begründet ohne was zu unterstellen.

Wegen eventuellen Schäden sehe ich kein Problem, denn wenn ihr keine Schlüssel mehr habt, dann könnt ihr dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden.

Also entweder, die Nachmieter zahlen selber Miete ab dem Tag, wo sie in die Wohnung dürfen und du nicht mehr, oder du möchtest den Schlüssel bis 30.4. behalten. Lass dich nicht veräppeln.

Lotta1965  03.04.2018, 13:17
@PMarkmann
Wir möchten, daß er uns die Kaution zurück gibt und wir sofort aus dem Vertrag kommen.

Es ist unerheblich, was ihr möchtet. Der Vermieter muss auf eure Wünsche nicht eingehen. Wie gesagt - es ist kein Vertrag unterschrieben. Natürlich könnt ihr den Schlüssel bis zum 30.04. zurückverlangen. Natürlich könnt ihr euch weigern für April die Miete zu bezahlen während der Nachmieter schon renoviert. Nur kann der Vermieter ebenso dann halt auf die Kündigungsfrist bestehen und ihr zahlt zwei weitere Mieten. Und er kann dann halt die Kauton bis zu 6 Monate nach eurem Auszug komplett einbehalten. Und einen Teil davon bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung. Das wäre dann für die Abrechnung 2018, je nach Abrechnungszeitraum, u. U. bis zum 3112.19

Dafür möchte er die Kaution von einer Kaltmiete für den Monat April behalten und dabei die Wohnung sofort an die Nachmieter übergeben. Damit diese in Ruhe renovieren können.

Habt ihr nur eine Kaltmiete Kaution bezahlt? Das hatte ich glatt überlesen. Ich denke, ihr seid gut bedient, wenn ihr damit aus der Nummer raus seid. Macht das aber auf alle Fälle schriftlich.

Die ausgewählten Nachmieter haben noch nicht den Vertrag unterzeichnet.

Damit ist dann auch noch kein Mietvertrag zustande gekommen und er könnte immer noch daran scheitern, dass die ausgewählten Nachmieter Ihrerseits zurück ziehen.

Wir sagen: Voraussetzung war die Übernahme zum 01.04. und mit dem Akzeptieren unseres Nachmieters, der anfänglich auch mit diesem Termin einverstanden war, sind wir raus.

Ihr könnt das sagen, aber Ihr habt hier leider nicht das Sagen. Ihr seid eben nicht raus. Entscheidend ist, was in dem Vertrag als Mietbeginn steht. Falles es Euren Nachmietern einfällt, doch erst im Juni einziehen zu wollen, hättet Ihr noch mal ein Monat mehr Miete zu zahlen.

Der Vermieter möchte uns zum 30.04. aus dem Vertrag lassen. Dafür möchte er die Kaution von einer Kaltmiete für den Monat April behalten und dabei die Wohnung sofort an die Nachmieter übergeben. Damit diese in Ruhe renovieren können.

Da könntet Ihr ganz klar einhaken und sagen, nein, nicht einverstanden. Sobald jemand in der Wohnung mit renovieren beginnt, seid Ihr raus. Sollte es jedoch so sein, dass Ihr nicht einverstanden seid, der Vermieter das dann den Nachmietern mitteilt und Nachmieters dann sagen, dann wollen wir auch nicht, nützt Euch das natürlich nichts. Insofern solltet Ihr hier etwas vorsichtig sein und erst dann einhaken, wenn Ihr sicher seid, dass Eure Nachmieter den Mietvertrag unterschrieben haben.

Im Übrigen solltet Ihr einfach nur froh sein, wenn es mit einer zusätzlichen Miete für Euch ausgeht:

1. Ihr hattet bis zuletzt noch nicht einmal schriftlich gekündigt

2. Der Vermieter will sich die Miete von der Kaution einbehalten, die Ihr sowieso noch längst nicht zur Verfügung gehabt hättet

3. Offenbar werden keine weiteren Forderungen mehr wegen irgendwelcher Mängel oder so gestellt.

Manchmal sollte man dann auch mit dem Spatz in der Hand zufrieden sein und einsehen, dass die Taube auf dem Dach einfach nicht erreichbar ist.

PMarkmann 
Fragesteller
 05.04.2018, 14:10

Vielen Dank allen, die sich die Zeit genommen haben und uns mit ihren Kommentaren geholfen haben, eine Entscheidung zu treffen. Wir haben dem Vermieter nachgegeben und einem Auflösungsvertrag zugestimmt. Wir sind rückwirkend zum 31.03. aus dem Vertrag und der Vermieter behält die Kaution von einer Kaltmiete ein.

Heute nun erfahren wir, daß die Wohnung ab sofort an jemandem von unserer Nachmieterliste vergeben wurde. In unserem Aufhebungsvertrag steht, daß "sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt sind". Aber ist die Mietkaution nicht Zweckgebunden? Ich meine, ist es rechtlich sauber, die Mietkaution einzubehalten für die Bereitschaft, einen Mietaufhebungsvertrag zuzustimmen? Das ist noch eine letzte Frage, die mich interessiert.

während der befristeten Dauer eines Mietvertrages

Somit lässt sich dieser Zusatz im Mietvertrag NICHT auf Dich übertragen, sorry.

PMarkmann 
Fragesteller
 02.04.2018, 23:37

Mit der Kündigung tritt ja eine Befristung ein. Kann das gemeint sein? Oder bezieht es sich auf einen grundsätzlich befristeten Vertrag, wie er in dem Vertragsvordruck auch hätte gewählt werden können? Wir haben einen unbefristeten Vertrag.

Vampire321  02.04.2018, 23:47
@PMarkmann

Nein, der fiese Friese hat gut aufgepasst

der Passaus greift bei BEFRISTETEN Verträgen

euer Vertrag ust unbefristet, damit MUSS der Vermieter gar nix... aber er hat grosszüguger weise einen nachmieter akzeptiert...

freut euch doch! zwei mieten gespart!

Lotta1965  03.04.2018, 00:04
@PMarkmann
Mit der Kündigung tritt ja eine Befristung ein

Natürlich nicht. Die Kündigung hat mit einer Befristung nichts zu tun. Hier ist ein rechtswirksam befristeter Mietvertrag gemeint. Und diese Klausel steht auch nur deshalb da, weil ein befristeter MIetvertrag nicht gekündigt werden kann.

derfiesefriese  03.04.2018, 00:37
@PMarkmann

In diesem Fall betrifft der Zusatz Dich nicht.

Egal was dir der Nachmieter erzählt hat, die Kündigungsfrist kann nur der Vermieter verkürzen und hat er hier nur zum 30.4. gemacht. Allerdings seid ihr solange noch Mieter und habt Anspruch auf Nutzung der Wohnung. Der Nachmieter darf so gesehen noch gar nicht rein. Habt ihr die Schlüssel schon komplett abgegeben? Dann habt ihr schlechte Karten. Ansonsten könnt ihr die Wohnung noch weiterhin voll nutzen und der Nachmieter hat Pech gehabt. Vielleicht lassen sich Nachmieter/Vermieter dadurch überreden, doch auf den April zu verzichten. Wenn ihr aber bis Ende April vollen Anspruch auf die Wohnung erhebt kann der Mieter die volle Miete erheben.

Mein Tipp für die Zukunft: Wohnungsübergabe immer erst ganz zum Ende des Mietvertrages machen.

Euer Mietvertrag endet regulär zum 30.6, es sei denn, Ihr habt etwas Anderes vereinbart.

Eine Vereinbarung "wenn wir einen Nachmieter stellen können wir früher raus" ist gefährlich, weil sie viel zu ungenau ist.

Ihr solltet mit dem Vermieter unbedingt einen Vertrag aufsetzen, der Euch zu einem bestimmten Tag von der Zahlung der Miete entbindet.