Hallo, es geht um meinen Arbeitsvertrag, der noch einige Fragen aufkommen lässt. Wer kann mir weiterhelfen?

4 Antworten

Vorab, ich bin kein Anwalt und habe von Arbeitsrecht ausser einen Theoriesemester im Studium auch keine Ahnung. Daher kann ich die Fragen nur so beantworten, wie ich sie verstehe bzw. wie ich die Situation einschätze. Auf Nummer sicher gehst du wohl, wenn du dir die Klauseln nochmals von der Personalabteilung erklären lässt.

1. Die 20 Tage sind der gesetzliche Urlaubsanspruch. Was darüber hinaus geht ist quasi eine "freiwillige" Leistung des Arbeitgebers. Ein solcher Split ist mir ehrlich gesagt aber auch unbekannt und ich kann nur mutmaßen weshalb das so ist. Besser nochmals nachfragen.

2. Ja ausgehend von einer 40h/Woche KÖNNTEST du theoretisch auf eine 44h/Woche kommen. Wobei nirgendwo steht dass sich die 16h über 4 Wochen verteilen müssen. Kann also auch sein, dass du 3 normale Wochen hast und dann wenns brennt eben eine Hardcore-Woche. Die ersten 16 Überstunden sind dabei mit dem Gehalt abgegolten. Erst ab 16h01min. arbeitest du quasi aufs Zeitkonto. Ich kenne ehrlich gesagt nur die Modelle dass alle Überstunden abgegolten sind oder dass alle Überstunden aufs Zeitkonto gehen. Wäre ich böse, würde ich unterstellen, dass die Stelle als 40-44h Stelle konzipiert ist und sich der Arbeitgeber so etwas Luft verschafft. Ist aber nur Spekulation. Im Zweifel auch nachfragen.

3. Kann ich nicht genau einordnen, liest sich aber so als ob es durchaus passieren könnte dass du auch mal am Wochenende ran musst. Zu welchen Konditionen ist fraglich, da Wochenendarbeit ja i.d.R. mit Zuschlägen bezahlt wird. Auf jeden Fall auch nochmals nachfragen.

1) Gesetzliche Urlaubstage stehen dir zu. Vertragliche Urlaubstage sind ein Beigabe des Arbeitsgeber und unterliegen seine Regelungen.

2) Dein Gehalt beinhaltet schon 16 bezahlte Überstunden. Wenn Du mehr Überstunden macht, bekommst Du frei um dies ab zu gelten.

3) Am Sonn- und Feiertage darfst Du eingeteilt werden. Allerdings nicht jeden Wochenende grundsätzlich. Mehr- und Überstuden sollten nicht der Regel sein.

„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sofern betriebliche Belange dies
erfordern, Überstunden zu leisten. Überstunden, die sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gemäß § 3 ArbZG halten, sind mit dem vereinbarten monatlichen Arbeitsentgelt abgegolten.“

So sollte es aussehen, wenn der Arbeitgeber sich absichern will.

Es ist eigentlich einfach aber es gibt mehrere zugelassene Variante für die Regelung des Arbeitzeit.

Ziel ist es auf Wochen, Monate, Halbjahr maximal 8 Stunden am Tag zu arbeiten und die Pausenzeiten ein zu halten.

Dies meinte ich wenn ich schrieb dass Überstunden und Sonn- und Feiertage Arbeit so geregelt wird dass die Arbeitzeitgesetz eingehalten wird und nicht der Alltag sein sollten..

Zu 1.

Da ist Dein AG sehr clever und ich vermute mal, solche Klauseln werden in Zukunft in immer mehr Arbeitsverträgen zu finden sein.

Wenn ein AN z.B. längere Zeit erkrankt und den Urlaub im laufenden Kalenderjahr deshalb nicht mehr nehmen kann, ist es bei Arbeitsverträgen ohne diesen Zusatz so dass der AN den kompletten Resturlaub ins Folgejahr übernehmen kann. Mit dieser Klausel gilt das nur noch für den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub.

Beispiel:

28 Urlaubstage ohne Klausel: Der AN hat im laufenden Kalenderjahr 15 Urlaubstage genommen und wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Er kann dann den Resturlaub von 13 Tagen mit ins nächste Kalenderjahr nehmen.

28 Urlaubstage mit Deiner Klausel: Der AN hat im laufenden Kalenderjahr 15 Urlaubstage genommen und wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Er kann hier nur noch 5 Urlaubstage mitnehmen, die dem gesetzlichen Anspruch entsprechen. Die anderen 8 Tage sind futsch.

Das gilt auch dann, wenn ein AN den Jahresurlaub nicht in Anspruch nimmt, wenn dieser im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Wenn es allerdings im anwendbaren Tarifvertrag eine andere Vereinbarung gibt, gilt die des Tarifvertrags.

Zu 2.:

Das bedeutet nicht, dass Du "automatisch" jeden Monat 16 Überstunden machen musst, solltest Du aber Überstunden haben, werden diese erst ab der 17 Überstunde auf ein Zeitkonto gutgeschrieben das für Freizeitausgleich genutzt wird. Es werden also keine Überstunden bezahlt.

In wie weit Dein AG diese Klausel "ausnützt", kann ich Dir allerdings nicht sagen.

Zu 3.:

Das bedeutet, in Ausnahmefällen darfst/musst Du bis zu 10 Stunden/Tag arbeiten, die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden/Woche im Durchschnitt von 24 Wochen oder 6 Monaten nicht überschreiten und Deine Arbeitstage sind nicht von Montag bis Freitag festgeschrieben, man kann Dich auch am Samstag (der übrigens ein "normaler" Werktag ist) und Sonntags zur Arbeit einteilen.

Selbstverständlich zählt die Samstags-/Sonntagsarbeit zu den Wochenstunden dazu und für Sonntagsarbeit muss der AG innerhalb von zwei Wochen einen Ausgleichstag geben.

Ich weiß ja nicht, was Du arbeitest aber für Sonntagsarbeit muss der Betrieb die Genehmigung haben

Das findest Du im Arbeitszeitgesetz §§ 3, 10 und 11.

Ich habe kürzlich einen Arbeitsvertrag für einen Ingenieur geprüft, der ähnliche Klauseln enthielt.

Dem Ingenieur habe ich geraten zu unterschreiben, weil das ihm angebotene Gehalt entsprechend hoch war (und er auch unbedingt einen Berufseinstieg haben wollte).

Fazit: Das Arbeitsleben wird immer härter, und: Ja, solche Bedingungen werden wir in Zukunft häufiger finden.

@verreisterNutzer

Das Arbeitsleben wird immer härter, und: Ja, solche Bedingungen werden wir in Zukunft häufiger finden. 

Das sehe ich leider genau so.

@Hexle2

Nun ja, es war von mir etwas pauschal formuliert.

Es kommt auf die jeweilige Situation des Arbeit suchenden an. Eine Verweigerungshaltung muss man sich leisten können. Ich persönlich (61 Jahre alt) würde solch einen Vertrag nicht mehr unterschreiben ;-)

Die Fragestellerin kann sich natürlich auch einen 08/15-Job mit geregelter Büroarbeitszeit suchen, aber wenn sie ihre berufliche Karriere aufbauen will - sprich etwas leisten (und gut verdienen) will, wird ihr nichts Anderes übrig bleiben.

Wer kann mich aufklären bzw. weiterhelfen? Der Arbeitgeber, nur er weiß wie es in seinem Betrieb gehandhabt wird und fragen ist durchaus erlaubt.