Nutzung privater technik auf arbeit nötig - jetzt auf arbeit kaputt gegangen, was nun?

4 Antworten

Da es keine vertragliche Vereinbarung zu der Nutzung der privaten Technik gibt,wird das Ganze ein Problem.Es sei denn,jemand anderes hat die USB-Maus auf die externe Platte fallen lassen und ist bekannt,so dass er bzw. seine Haftpflichtversicherung für den Schaden verantwortlich gemacht werden könnte.

Man wird vermutlich jedenfalls nicht damit rechnen können,dass der Arbeitgeber den Schaden ersetzt.Aber der Versuch, in einem netten Gespräch eine Lösung zu finden,sollte trotzdem stattfinden.

bei einer Veranstaltung ist eine USB-Maus auf meine externe 2TB-Platte gefallen - diese ist dadurch kaputt gegangen (gibt geräusche von sich etc.).

Der Verursacher dieses "Unfalls" hat für den Schaden zu haften bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Dein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.

Wer hat diese Maus denn auf die Platte geschmissen?

Denke auch daran, dass es extrem fahrlässig ist, wichtige Daten, von denen es keine Sicherung gibt, mit sich auf einer externen Platte herum zu tragen (Ich habe meine Daten jeweils 3 mal, also 2 Sicherungen auf 2 verschiedenen Platten).

Du solltest zukünftig besser sichern und mit Deinem AG die Nutzung privater Technik vertraglich regeln.

ich denke kaum,dass Dein Chef verpflichtet ist,den Schaden zu tragen.Wenn er es macht,dann sicherlich,weil es um seine Daten geht.Ich würde an Deiner Stelle erst einmal mit dem Chef vernünftig reden und abwarten.Ansonsten bleibt nur noch die Versicherung.LG

Erstens, wenn du nicht regelmäßig deine Daten sicherst, ist das deine eigene Schuld. Dafür kannst du niemanden haftbar machen. Außerdem hat dein privates Equipment in der Firma nichts zu suchen. Wenn du es trotzdem mitnimmst, weil du glaubst es zu brauchen, ist das ebenfalls deine eigene Schuld. Wenn die Firma dich mit Arbeiten beschäftigt, für die du eigenes Gerät mitbringst, musst du das genauestens vertraglich abklären. Da das sicher nicht erfolgt ist, kannst du das vergessen.