Kündigung vor Aufhebungsvertragsende?
Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat mir vor Ablauf der Probezeit (betriebsbedingt) Ende Dezember einen Aufhebungsvertrag für Ende Februar angeboten. Meine Frage: Wenn ich diesen unterzeichne und ich mir einen neuen Job suche -> dann einen finde, aber früher beim neuen Job anfangen soll als Ende Februar, kann ich dann trotzdem kündigen oder muss ich bis zum Ablauf des Aufhebungsvertrages warten?
3 Antworten
Ein Aufhebungsvetrag hat kein Ablauf Datum. Ein Aufhebungsvetrag kann lediglich ein Datum festlegen, zudem das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem einvernehmen gelöst wird. Dies kann sofort sein, dies kann aber auch aufschiebend bedingt rechtswirksamkeit entfalten.
Kurzum: wenn man sich für Ende Februar trennt, endet da erst das Arbeitsverhältnis.
Abseits ist bei einer Unterzeichnung eines solchen Vertrages immer etwas Vorsicht geboten. Gerade in solchen Fällen lässt sich je nach Betriebszugehörigkeit etc ein ordentliche Abfindung raushandeln. Individuell kann und sollte ich hier zu nichts raten
Naja, nur innerhalb der Vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist deinerseits
Ein Aufhebungsvertrag beschneidet dein Recht auf eine ordentliche Kuendigung nicht. Das ginge nur mit einer Befristung des Arbeitsverhaeltnisses (die hier aber nur mit Sachgrund moeglich waere, wenn das Arbeitsverhaeltnis vorher gekuendigt wurde).
Du kannst also trotz Aufhebungsvertrag ordentlich und unter Einhaltung der Kuendigungsfrist kuendigen, auch wenn das Arbeitsverhaeltnis dadurch bereits vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Termin endet.
Ich verstehe nicht, warum er überhaupt einen Aufhebungsvertrag macht. Er kann dir sofort kündigen während der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende, oder je nachdem was im Vertrag steht. Wenn ihr ein Aufhebungsvertrag macht bekommst du kein Arbeitslosengeld.
Danke schon mal für deine Antwort :) Jedoch zielt meine Frage eher darauf ab, ob ich mein Arbeitsverhältnis noch vor dem auf dem Aufhebungsvertrag festgelegten Datum kündigen kann