Arbeitgeber behauptet, ich hätte mündlich - fristlos gekündigt! Rechtswirksam?

8 Antworten

Kündigungen und Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform. Der elektronische Weg ist ausgeschlossen (Fax, eMail, SMS). Quelle: § 623 BGB.

Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Somit kann ich keine wirksame Kündigung sehen.

Bezüglich Aufhebungsvertrag ein Hinweis. Bevor Du kündigst oder etwas unterschreibst, rede zuerst mit Arbeitsagentur oder ARGE bevor Du etwas tust oder unterschreibst. Fast immer werden auch Aufhebungsverträge als leichtfertige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses gesehen.

so weit mir bekannt ist, kann der AG Dir fristlos kündigen im folgenden Fall: 1. Es kann jemand bezeugen, dass du mündlich gekündigt hast. Dies allein reicht aber noch nicht, da die Kündigung ja schriftlich eingereicht werden muss. ---->ABER wenn du gleich am nächsten Tag danach eine Krankmeldung einreichst, kann er Dir sogar fristlos kündigen. Sowas nennt sich dann eine ausserordentliche Kündigung wegen vorätzlicher Krankheit. Es gibt keine Möglichkeit die Kündigungsfrist einzuhalten, da ein schwerwiegender Vertrauensbruch vorliegt. Deine Krankmeldung hat er ja schon... Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist zulässig, wenn der Kündigende einen wichtigen Grund für die Kündigung hat, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht, zum Beispiel eine Verdachtskündigung. Weiterhin muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Bei außerordentlichen Kündigungen sind der Betriebsrat bzw. Personalrat lediglich anzuhören. Viel Glück

Vielen Dank, für die schnelle Hilfe! Der Chef behauptet, sein nachträglich schriftlich dukumentierter Brief, über unser Gespräch, indem ich die mündliche Kündigung angeblich aussprach, sei gültig, da er dieses per Brief dukumentiert hat. Der Inhalt des Briefes ist allerdings nicht der Wahrheit entsprechend! Hat er wirklich mit dieser Behauptung recht oder ist das erfunden?

Sunny7777  28.02.2010, 22:03

Du musst doch langsam gemerkt haben, dass er Dich über den Tisch ziehen will. Was er dokumentiert ist eine Sache. Was im Gesetz steht, eine andere Sache. Und das Gesetz gilt. Auch wenn ihm das nicht passt :)

Kleinsorge  28.02.2010, 22:13
@Sunny7777

Der Chef erzählt Blödsinn, er versucht Sie zu unüberlegten Handlungen (Aufhebungsvertrag) zu bewegen.

Peter Kleinsorge

DerHans  01.03.2010, 14:24

Der spinnt. Möglichst umgehend zu Arbeitsgericht. Bring das Mobbing zu Anzeige!

So kompliziert ist das nicht, denn es gibt überhaupt keine mündlichen Kündigungen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine von dir verfasste schriftliche Kündigung wird der Arbeitgeber aber beim Arbeitsgericht nicht vorlegen können.

Gemäß §623 BGB ist eine Kündigung nur in Schriftform rechtswirksam. Die elektronische Form (Fax, Mail, SMS) ist ausgeschlossen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Eine fristlose Kündigung ist gemäß §626 BGB nur aus wichtigem Grund möglich, wenn es unzumutbar ist das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Ihr Arbeitgeber ist im unrecht!

Unterschreiben Sie nichts, schon gar keinen Aufhebungsvertrag. Sie risikieren eine Sperre von 12 Wochen durch die Agentur für Arbeit!

Lassen Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Unternehmen Sie nichts ohne den Rat des Anwalts.

Peter Kleinsorge