Aufhebungsvertrag nach Vorwurf über Kenntniss von Betrug unterschreiben?

6 Antworten

er kann sie nicht zwingen, den vertrag zu unterschreiben

bei berechtigtem grund, kann er sie natürlich fristlos kündigen

hausverbot kann er immer aussprechen

wenn er das beweisen kann, ist sie völlig zu recht gekündigt

Stressika 
Fragesteller
 27.04.2016, 12:09

gebe dir in allen punkten recht, nur beim letzten kann ich mir das wirklich nicht vorstellen!

Interesierter  27.04.2016, 12:42
@Stressika

Wenn die Mitarbeiterin selbst an dem Betrug unbeteiligt ist, ist die ausserordentliche Kündigung nicht haltbar.

Auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wenn sie einen Aufhebungsvertrag unterschreibt bekommt sie vom Jobcenter erst einmal eine 3 monatige Sperre. Das bedeutet, dass sie drei Monate erst einmal gar kein Arbeitslosengeld bekommt.

Wenn ihr Arbeitgeber glaubt, dass sie das getan hat, dann soll er ihr kündigen. Das wäre ein Kündigungsgrund, aber er muss es beweisen können. Sollte er sie kündigen und sie hat das nicht gemacht, dann würde ich an ihrer Stelle vor das Arbeitsgericht gehen und zumindest eine Abfindung fordern. Nach 17 Jahren Firmenzugehörigkeit bekommt sie eine ordentliche Abfindung.

Wird sie gekündigt bekommt sie sofort Arbeitslosengeld.

DerHans  27.04.2016, 12:12

Die Alternative wäre eine fristlose Kündigung. Dann wird die Sperre ebenfalls eintreten.

Voraussetzung natürlich, dass man ihr diese Kenntnis nachweisen kann.

Panazee  27.04.2016, 12:16
@DerHans

Stimmt. Bei verhaltensbedingter fristloser Kündigung kommt es auch zu einer Sperrzeit. Hatte ich nicht bedacht.

Ich würde aber einen Aufhebungsvertrag trotzdem nicht unterschreiben, wenn ich nichts getan habe. Der Arbeitgeber muss das ja beweisen.

Wenn der Vorwurf stimmt, dann würde ich allerdings in der Tat lieber den Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Interesierter  27.04.2016, 12:41
@Panazee

Ich sehe hier keine Grundlage für eine verhaltensbedingte ausserordentliche Kündigung.

Die Mitarbeiterin hat durch ihr "Nichtstun" nichts falsch gemacht. Sie ist nicht verpflichtet, ihre Kollegen zu denunzieren.

Wenn man ihr diese Kenntnis nachweisen kann, wäre die Alternative eine fristlose Kündigung wegen massivem Vertrauensverlust.

Interesierter  27.04.2016, 12:38

Lieber Hans,

das sehe ich etwas anders. Solange die Kollegin mit dem Betrug nichts zu tun hat, ist hier auch kein Grund für eine Kündigung, schon gar keine ausserordentliche Kündigung gegeben.

Die Kenntnis der Verfehlung eines Kollegen ist kein Kündigungsgrund.

Interesierter  27.04.2016, 19:37
@DerHans

Welcher Vertrauensverlust? Die Mitarbeiterin hat kein Fehlverhalten an den Tag gelegt.

Sie ist nicht verpflichtet, einen möglicherweise von einem anderen Mitarbeiter begangenen Betrug dem Arbeitgeber zu melden. Daher fehlt der Kündigung die Substanz.

DerHans  27.04.2016, 20:43
@Interesierter

Der Arbeitgeber hat das Vertrauen in diese Mitarbeiterin verloren. Und er will nicht mehr mit ihr zusammen arbeiten.

Sollte deine Freundin tatsächlich Kenntnisse über einen Betrug der Firma gehabt haben, ist ein Auflösungsvertrag noch human. Leider können wir ja nur das beurteilen, was du schreibst. Ich frage mich natürlich, ob deine Freundin den Vertrag unterschrieben hat?

Stressika 
Fragesteller
 27.04.2016, 12:10

ich habe ihr jetzt gerade geschrieben das ich hoffe das sie ihn nicht unterschrieben hat (denke mir wäre ein art schuldeingeständnis)

Interesierter  27.04.2016, 12:34

Die Kenntnis über einen Betrug im Unternehmen ist kein Kündigungsgrund, solange der Betroffene den Betrug nicht fördert oder durch aktive Maßnahmen deckt.

Zur Unterschrift eines Aufhebungsvertrages würde ich nur dann raten, wenn die damit verbundene Abfindung so richtig gut ist, dass man einfach nicht mehr ablehnen kann.

An dieser Stelle würde ich nun zur Klage vor dem Arbeitsgericht raten. Zum Einen ist die Mitarbeiterin nicht verpflichtet, einen (möglichen) Betrug, von dem sie etwas mitbekommen hat, dem Arbeitgeber zu melden. Die Überwachung der Kollegen gehört nicht zu ihren Aufgaben.

Nach der Kündigung ist das Hausverbot durchaus rechtens. Problematisch wird es für den Arbeitgeber dahingehend, dass er den Lohn weiterzahlen muss. Der Kündigung aus diesem Grund räume ich eigentlich keine Chancen ein.

Die Mitarbeiterin hat sich, selbst wenn der Vorwurf mit dem Betrug stimmen sollte, was der Arbeitgeber im Streitfall beweisen müsste, nichts zuschulden kommen lassen. Solange sie den Betrug nicht vorsätzlich gedeckt hat, ist ihr nichts vorzuwerfen.