Wieso wird beim Vorstellungsgespräch der Personalausweis und der Führerschein kopiert, wenn man die Stelle im nachhinein sowieso nicht bekommt?

10 Antworten

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Beim Vorstellungsgespräch hätte das Vorzeigen des Ausweises zum Identitätsabgleich völlig ausgereicht. Kopie nicht nötig !

Bei Einstellung ist es üblich, dass Kopien der Daten angefertigt werden.

Habe ich auch immer so gemacht bei Neu-Einstellungen. War Vorgabe... Werde ich aber auch nicht mehr verlangen ;)

Du must dem Ganzen aber auch nicht zustimmen !!! Die Perso-Abt. kann sich alle Daten notieren....

Denn >>> "Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden."

Ausweis- und Bankomatkarten-Daten werden z.B. auch fleißig im Darknet gehandelt. Damit kann man Online-Konten eröffnen und Schindluder treiben.

Ich persönlich würde keinem AG mehr das Kopieren gestatten. Schauen und Abschreiben.... fertig

Möglichereise haben die schlechte Erfahrungen gemacht mit falschen Angaben der BewerberInnen. Wir verlangen keinen Ausweis und auch keinen Führerschein, Bankdaten erst bei einer Einstellung für die Lohnüberweisung.


Die Entscheidung, dass Du nicht genommen wirst, ist ja wohl ganz offensichtlich erst später getroffen worden - warum auch immer. Irgendeinen Grund wird es gegeben haben, jedenfalls war das noch nicht klar, als man Deine Dokumente kopiert hat.


Ich denke mal, dass das Kopieren unter diesen Umständen ohnehin nicht legal war:

Datenschutzrechtliche Voraussetzungen für Personalausweiskopien

Demnach dürfen – auch nach Ansicht der Aufsichtsbehörden – Kopien des Personalausweises angefertigt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Die Erstellung der Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszecken verwendet werden.


Die Erstellung der Kopie muss erforderlich sein, d.h. es darf zur Erreichung des Zwecks kein gleichgeeignetes milderes Mittel vorhanden sein. Bei einer Identifizierung anwesender Personen ist eine Kopie daher nicht erforderlich. Es muss z.B. außerdem abgewogen werden, ob der Zweck durch Vorlage des Ausweises und entsprechendem anschließenden Vermerk erreicht werden kann.

Die Kopie muss als solche erkennbar sein.


Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von den Betroffenen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer. Die Betroffenen sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen.


Die Kopie ist von der verantwortlichen Stelle unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist
Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach § 20 PAuswG unzulässig und betrifft z.B. das Scannen von Ausweisen, das nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung und Nutzung eine andere rechtliche Qualität aufweist.

Solche Dokumente vorzeigen ist ok. Sie kopieren zu wollen ist maximal unseriös und schafft erhebliche Sicherheitsrisiken. Nicht alle Unternehmer sind seriös, nicht alle "Firmen" sind wirklich welche, und auch innerhalb von Firmen gibt es jede Menge datenschutzrechtliche Schwachstellen, und es gibt auch kriminelle Mitarbeiter.

Das alles ist zwar kein Grund, gleich jedem die Absicht zum Identitätsdiebstahl zu unterstellen, aber es ist ein absoluter Grund, bestimmte Dokumente anderen niemals im Form von Fotokopien oder ähnlich riskanten Erhebungen (z. B. Ausweisnummer u. ä. abschreiben) zu überlassen.