Arbeitgeber erkennt Krankmeldung nicht an
Ich hab da ein kleines Problem, ich war seit 17. Dezember krankgeschrieben bis zum 26. Dezember. Leider hat es sich nicht gebessert und ich musste am 27. zum ärztlichen Bereitschaftsdienst da zwischen den Jahren mein Hausarzt zu hatte und erst am 2. Januar wieder kam und auch sonst kein Arzt Vertretungsdienst gemacht hat. Der Bereitschaftsdienst sagte ich sei weiterhin Arbeitsunfähig und solle mir bei meinem Hausarzt am 2. Januar eine AU holen weil der Bereitschaftsdienst keine AU ausstellen würde. Dies habe ich meinem Arbeitgeber so mitgeteilt und am 2. von meinem Hausarzt eine Krankmeldung bis einschliesslich 4. ausgestellt bekommen die ich dem Arbeitgeber auch gleich hingeschickt habe (sie kam am 3. Januar an) am 4. bekam ich noch eine AU bis zum 13. Januar die ich auch gleich am 4. losgeschickt habe (sie kam auch an am 7. Nun hat mir mein Arbeitgeber als ich heute hin kam mitgeteilt er würde die Krankmeldung vom 2. nicht anerkennen und die andere wäre erst am 7. da gewesen weshalb ich von 27. 12. bis 7.1. nun auf dem Dienstplan Minusstunden stehen habe und der Arbeitgeber auch nicht gewillt ist dies zu ändern, was ich natürlich nicht einsehe, da ich alles richtig gemacht habe und nichts für kann wenn der Notdienst keine AU ausstellt und er am Samstag nicht da is und die AU im Briefkasten landet.
Nun meine Frage, muss er die Krankmeldungen anerkennen und mir die Minusstunden streichen oder muss er das nicht?
5 Antworten
Dein Arbeitgeber hat juristisch keine Handhabe gegen Dich, weil von Deiner Seite aus alles korrekt geschehen ist. Sein Verlangen an Dich ist rechtlich inakzeptabel. Überlegenswert wäre allenfalls, gewesen, dass Du ihn am 04. (dem Freitag) vorab telefonisch informiert hättest.
Wenn er Zweifel an Deiner Erkrankung hat, muss er sie begründet vorbringen. Einfach Deine Arbeitsunfähigkeit nicht anzuerkennen - das geht nicht.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet ihn zur Lohnzahlung.
Wenn Du in einem kleinen Betrieb arbeitest, bedeutet das natürlich auch die persönliche Konfrontation mit Deinem Arbeitgeber - und im negativen Fall die gerichtliche.
Dann ist die Sache ja eigentlich glasklar und hat nicht einmal einen kleinen "Schönheitsmakel" (der auch ziemlich belanglos gewesen wäre)!
Ja, er muss die AUB anerkennen!
Es ist bekannt, dass Notdienste keine Krankmeldungen ausstellen. Außerdem ist der Hausarzt in so einem Fall durchaus berechtigt, auch rückwirkend krank zu schreiben.
Wenn der ArbG Zweifel an der Erkrankung hat, kann er den Medizinischen Dienst beauftragen. Die Lohnfortzahlung muss er leisten, so lange deine Krankmeldung(en) nicht entkräftet wurden. Minusstunden sind natürlich in dieser Zeit unzulässig, da es dem EntgFG zuwider laufen würde.
Den Nachweis, dass du blau gemacht haben sollst müsste er erbringen ansonsten schuldet er volle Lohnfortzahlung, keine Minusstunden.
Der Arbeitgeber will dich nur um die Stunden bringen, damit er dich nicht bezahlen muss! Der legt es wohl auf einen Rechtsstreit an! Da würde ich mir an deiner Stelle auch rechtliche Beratung holen! Das geht gar nicht!
Krank geschrieben ist krank geschrieben da gibts nichts mit - h.... Wenns net geändert wird empfehle ich dir ein Anwalt für Arbeitsrecht
hatte ich vergessen zu erwähnen ich habe ihn natürlich am 4. telefonisch informiert das ich weiter krank bin