Arbeitgeber erkennt Krankmeldung nicht an

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Dein Arbeitgeber hat juristisch keine Handhabe gegen Dich, weil von Deiner Seite aus alles korrekt geschehen ist. Sein Verlangen an Dich ist rechtlich inakzeptabel. Überlegenswert wäre allenfalls, gewesen, dass Du ihn am 04. (dem Freitag) vorab telefonisch informiert hättest.

Wenn er Zweifel an Deiner Erkrankung hat, muss er sie begründet vorbringen. Einfach Deine Arbeitsunfähigkeit nicht anzuerkennen - das geht nicht.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet ihn zur Lohnzahlung.

Wenn Du in einem kleinen Betrieb arbeitest, bedeutet das natürlich auch die persönliche Konfrontation mit Deinem Arbeitgeber - und im negativen Fall die gerichtliche.

Mawa2007 
Fragesteller
 14.01.2013, 22:02

hatte ich vergessen zu erwähnen ich habe ihn natürlich am 4. telefonisch informiert das ich weiter krank bin

Familiengerd  14.01.2013, 22:08
@Mawa2007

Dann ist die Sache ja eigentlich glasklar und hat nicht einmal einen kleinen "Schönheitsmakel" (der auch ziemlich belanglos gewesen wäre)!

Ja, er muss die AUB anerkennen!

Es ist bekannt, dass Notdienste keine Krankmeldungen ausstellen. Außerdem ist der Hausarzt in so einem Fall durchaus berechtigt, auch rückwirkend krank zu schreiben.

Wenn der ArbG Zweifel an der Erkrankung hat, kann er den Medizinischen Dienst beauftragen. Die Lohnfortzahlung muss er leisten, so lange deine Krankmeldung(en) nicht entkräftet wurden. Minusstunden sind natürlich in dieser Zeit unzulässig, da es dem EntgFG zuwider laufen würde.

Den Nachweis, dass du blau gemacht haben sollst müsste er erbringen ansonsten schuldet er volle Lohnfortzahlung, keine Minusstunden.

Der Arbeitgeber will dich nur um die Stunden bringen, damit er dich nicht bezahlen muss! Der legt es wohl auf einen Rechtsstreit an! Da würde ich mir an deiner Stelle auch rechtliche Beratung holen! Das geht gar nicht!

Krank geschrieben ist krank geschrieben da gibts nichts mit - h.... Wenns net geändert wird empfehle ich dir ein Anwalt für Arbeitsrecht