Minusstunden wegen dem Betriebsurlaub

2 Antworten

Wenn bereits Plusstunden vorhanden sind, werden die anstehenden Minusstunden selbstverständlich damit zu verrechnen sein! Minusstunden dürfen vom AG sowieso nicht ohne Weiteres aufgezwungen werden. Wenn ein Stundenpolster vorhanden ist kann der AG den Abbau während seines Betriebsurlaubs anordnen. Die Plusstunden stehen zu lassen und die Minusstunden vollständig an anderer Stelle nacharbeiten lassen zu wollen, wird kein einziger Arbeitsrichter befürworten.

flaum 
Fragesteller
 10.01.2012, 19:19

Hallo ralosaviv, danke für deine Antwort, das von dir kommentierte klingt gut und entspricht auch meinem Verständnis. Kann man denn diese Argumentation mit einer Rechtsnorm belegen?

ralosaviv  10.01.2012, 21:08
@flaum

Zum einen gerät der AG n. § 615 BGB in Annahmeverzug, wenn er deine Arbeitsleistung nicht entgegen nimmt. Ob das wegen seines Privatvergnügens (Urlaub) oder wegen Auftragsmangel passiert, ist vollkommen unerheblich. Auf dieser Basis dürfen schonmal keine Minusstunden erzwungen werden. Die Bezahlung für die Zeit der "Freistellung" müßte trotzdem erfolgen.

Wenn nun ein Stundenguthaben besteht hast du ja bereits vor gearbeitet. Eine "Vergütung" hierfür ist auf Basis § 612 zu erwarten. Ob die Vergütung in Geld oder Freizeit stattfindet darf frei vereinbart werden. Ich gehe davon aus, dass weder dein Arbeitsvertrag, noch eine andere schriftliche Grundlage für Arbeitszeitkonten besteht.

Die Freistellung aufgrund vorab geleisteter Arbeitszeit muss zwar ebenso wie Urlaub mit dem AG abgestimmt werden. Zur der von deinem AG beabsichtigten Vorgehensweise kann ich dir leider kein einschlägiges Urteil nennen. Wenn du zu Minusstunden, Annahmeverzug, Arbeitszeitkonto und Verrechnung von Plus- und Minusstunden google bemühst, findest du jede Menge (mehr oder weniger hilfreiche) Tipps.

Auf Grundlage der genannten Paragrafen im BGB kann man aber schonmal argumentieren, dass er einerseits zum Ausgleich verpflichtet ist und andererseits in Annahmeverzug gerät, der ihn trotz Verweigerung der Verrechnung mit dem Stundenguthaben zur Vollständigen Zahlung des Gehalts zwingen würde.

Was alleine das Thema Minusstunden abbaut, ist das hier vllt ein interessanter link http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/minusstunden_verfallen

Ich rate Ihnen zu einem Anwalt für Arbeitsrecht zu gehen.