Arbeiten trotz Urlaub - bin ich versichert?

5 Antworten

Hoi.

Wie die anderen ja auch schon sagten, seid ihr versichert wenn ihr arbeitet, obwohl ihr offiziell im Urlaub seid.

Anders als die anderen kann sehe ich die Schuldfrage nicht so klar. Wenn direkter Vorgesetzter muss den Urlaub genehmigen und die Leitung erhält auch über das Zeiterfassungsprogramm Kenntnis über den Urlaubsstand. Wenn ich dann fröhlich im Betrieb wäre, würden mir dann Fragen gestellt, was ich im Betrieb mache. Daher gehe ich davon aus, dass entweder der Filialleiter oder zumindest dein direkter Vorgesetzter über die Praktiken informiert ist und sie deckt.  Damit ist aber dein AG bzw. gewisse Leitungspersonen über die Praktiken infomiert und ob dann noch der "Betrug" vorliegt....muss evtl. das Arbeitsgericht entscheiden.  Ärger gibt es auf jeden Fall.

Jetzt kam die Frage auf, ob wir versichert sind, wenn wir arbeiten, obwohl Urlaub eingetragen war bzw. umgekehrt, sind wir versichert, wenn wir einige Tage Urlaub nehmen obwohl die Zentrale meint, wir würden arbeiten?

Seid Ihr eigentlich von "allen guten Geistern" verlassen? Was Ihr hier macht geht überhaupt nicht. Da freut sich der AG, wenn er Euch loswerden will.

Ja, Ihr seid versichert, wenn Ihr arbeiten geht, obwohl Urlaub eingetragen ist. Allerdings habt Ihr im Urlaub im Betrieb nichts zu suchen, wenn der AG nichts davon weiß.

Ihr nehmt also "Urlaub" und der AG weiß nichts und denkt, Ihr würdet arbeiten? So etwas nennt man Arbeitszeitbetrug. Eine Abmahnung wäre hier noch die mildeste Form.

Die Anschreiben, man möge seinen Urlaub doch rechtzeitig nehmen und dass er nicht ins neue Jahr übernommen werden kann, wurden in den letzten Jahren immer aggressiver.)

Das ist vom AG völlig korrekt. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen wird. Übertragungen ins Folgejahr sind nur möglich, wenn der Urlaub betriebsbedingt oder z.B. wegen Krankheit nicht genommen werden kann.

Wenn Du jetzt nicht schon ein Weilchen hier wärst, hätte ich Dich für einen Troll gehalten. Ich hab ja schon einiges gehört aber was Ihr hier treibt kann ich fast nicht glauben.

Ihr setzt allesamt mit diesem "Kleinen Dienstweg" Euren Job aufs Spiel.

Eine Urlaubsplanung "auf dem kleinen Dienstweg" kann im Schadensfall böse ins Auge gehen.

Erst einmal ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Informationen an den Arbeitnehmer auszusprechen. Nur dann kann der Resturlaub "verfallen"

Und wenn du offiziell Urlaub hast, musst du bei einem evtl. Wegeunfall natürlich belegen, dass der Weg beruflich bedingt war. Wenn du in einem Einkaufszentrum arbeitest, könntest du ja auch auf dem Einkaufsweg gewesen sein.

Ein tatsächlicher Arbeitsunfall in der Betriebsstätte ist natürlich in jedem Fall von der BG gedeckt.

Versichert seit Ihr.

Aber der Arbeitgeber könnte Euch evtl. Fristlos kündigen, wegen „Arbeitszeitbetrug“, bzw. falschen Angaben bei der Arbeitszeitabrechnung.

Hört auf mit dem kleinen Dienstweg, sondern macht alles schriftlich und haltet euch auch daran.

Versichert seid ihr, aber auch kündigungsgefährdet!