Urlaub mit Zeitausgleich kombinieren nicht möglich?

2 Antworten

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Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Zeitausgleichzeiten  nicht direkt an den Urlaub angehängt werden dürfen oder nur in geringer Zahl.  Das Verhalten des Betriebsrates ist wenig professionell, für ihn ist es kein Problem, Betriebsvereinbarungen auszuhängen oder im internen Netzwerk abrufbar zu machen. Auch wenn dort uralte Betriebsvereinbarungen erscheinen würden, steht in der Regel eine Veröffentlichung nichts im Wege, wenn sie noch gelten. Eine Ausnahme sind Betriebsvereinbarungen, in der persönliche Daten von Mitarbeitern genannt sind, solche schließen aber nur unprofessionelle Betriebsräte und Arbeitgeber ab. Auf jeden Fall völlig dem Betriebsrat bitten, Dir alle für Dich geltende Betriebsvereinbarungen offen zu legen, er hat dort eine Informationspflicht.

Nun zu der Genehmigung durch einen nicht genehmigungsberechtigten  Vorgesetzten. Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch die so genannte Anscheinsvollmacht. Die sagt nichts anderes, als dass jemand davon ausgehen kann, dass ein anderer über eine Vollmacht verfügt, wenn der Anschein dafür spricht. Wenn der Vorgesetzte bereits mehrfach Urlaube genehmigt hat und diese auch genommen  wurden, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass dieser auch zur Genehmigung berechtigt war. Sonst hätte der Arbeitgeber dieses unterbinden müssen.

Somit ist die Urlaubsgenehmigung für den Arbeitgeber bindend. Er kann sie auch nicht zurückziehen, das Bundesarbeitsgericht setzt für den Widerruf einer Urlaubsgenehmigung extrem hohe Hürden. Formal heißt das, Du kannst fahren.   Stornierest Du  auf Wunsch des Arbeitgebers den Urlaub, muss er  Dir den Schaden erstatten, soweit er nicht durch eine Versicherungsleistung getragen wird.

 Soweit zu der rechtlichen Würdigung. Wenn Du allerdings  nicht gleich Dein Verhältnis zu Deinen Arbeitgeber versauen möchtest, solltest Du dringend eine gütliche Einigung anstreben, so à la auch ich habe Mist gebaut, ich kannte die Regeln nicht, komm ich wieder vor, habe aber gebucht, weil ich mich auf die Genehmigung verlassen habe.

Wenn es zum Freizeitausgleich eine Betriebsvereinbarung gibt, hast du schlechte Karten. Es ist zwar nicht nett, einem neuen Kollegen sowas nicht mitzuteilen, aber nunmal nicht zu ändern. Ein bißchen aber auch dein Problem, denn du bist einfach von etwas ausgegangen, ohne nachzufragen ob das nun richtig ist. Letztlich ist es auch dein Problem, wenn du Urlaub schon buchst und bezahlst, obwohl der Urlaub dafür noch nicht genehmigt wurde. So verstehe ich das zumindest. Hast du denn deinen gesamten Urlaub schon genommen? Kannst du nicht umplanen? Also einen anderen Urlaub nicht nehmen? Um wieviel "zusätzlichen" Urlaub geht es denn hier? Nur als Beispiel: in meinem Ausbildungsbetrieb durfte man auf dem Stundenkonto Max. 80 Stunden ansammeln, und im Jahr nur maximal 10 Tage auf Überstunden frei machen. Alles darüber wurde gestrichen. In meinem jetzigen Betrieb darf ich nur 15 Stunden am Monatsende auf dem Konto haben, aber soviel frei machen, wie ich möchte. Ist aber so auch nur vereinzelt möglich.

Samsony80 
Fragesteller
 24.04.2015, 12:19

Eine Teilschuld sehe ich definitiv ein. Ich benötige noch 7 Tage durch den Zeitausgleich ohne noch Samstags zu arbeiten hätte ich bis Ende des Jahres über 9 Tage Zeitausgleich zur verfügung. Also würde es eigentlich wunderbar aufgehen, aber einen vor 3 Monaten genehmigten Urlaubszettel für Üngültig zu erklären das ist was ich nicht verstehen kann.

faiblesse  24.04.2015, 12:39

> aber einen vor 3 Monaten genehmigten Urlaubszettel für Üngültig zu erklären das ist was ich nicht verstehen kann. das hängt evtl von innerbetrieblichen Abläufen ab. Vermutlich ist es jetzt erst aufgefallen, dass du zuviel Urlaub eingereicht hast. Was hast du denn mit dem restlichen Urlaub gemacht?

faiblesse  24.04.2015, 12:41

Die Frage ist aber auch, wer hat dafür zu sorgen, dass nicht zuviel Urlaub genommen wird? Bist du in der Pflicht oder der Arbeitgeber? Das kann ich so jetzt leider nicht sagen, ich achte immer selber drauf ;) Wenn der Urlaub genehmigt war, kann ich verstehen dass du buchst.

Samsony80 
Fragesteller
 24.04.2015, 12:53
@faiblesse

Der restliche Urlaub ist für den Betrieburlaub eingeplannt. Mein Fehler war halt das ich dachte, ich könne das mit dem Zeitausgleich regeln.