Vom Arbeitgeber ungefragt Urlaub eingetragen?

5 Antworten

Es ist nicht rechtens . Er hat nicht UE gefehlt also liegt auch kein Grund für eine Abmahnung vor.

Tage ohne Einsatz müssen trotzdem bezahlt werden. Urlaub ist nicht dafür gedacht.

Es entstehen durch Nichteinsatz übrigens auch keine Minusstunden.

Das ist nicht rechtens. Der Arbeitnehmer muss dafür weder Urlaub nehmen, noch darf der Arbeitgeber es automatisch von den Urlaubstagen oder vom Zeitkonto abziehen.

Der Arbeitgeber ist in Annahmeverzug. hat er keine Arbeit muss er den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen.

Er kann den Arbeitnehmer fragen ob er Stunden vom Zeitkonto abfeiern will und braucht das Einverständnis des Arbeitnehmers.

 

Da keine Verwandschaft 1. Grades bestand sind die ersten 3 Urlaubstage gerechtfertigt. Ansonsten währ nur Frei ohne Bezahlung oder Minusstunden möglich.

zu den anderen 3 Tagen, ja der Chef kann festlegen wann Urlaub genommen werden soll. Allerdings hätte er euch vorher informieren müssen, das diese Tage Urlaubstage sind. Weil es auch sonst hier auf Minusstunden hinausläuft, die anderweitig wieder reingearbeitet werden müssen.

Unentschuldigte Fehltage sind es nicht, denn er wurde ja von der Arbeit freigestellt.

 ja der Chef kann festlegen wann Urlaub genommen werden soll 

Seit wann denn das??

@Maximilian112

Schon immer. Normalerweise gib man am Anfang des Jahres seine Urlaubswünsche ab und die Personalleitung versucht die Urlaubswünsche der Mitarbeiter unter einen Hut zu bringen. Hat die Firma Betriebsferien oder Arbeitsschwache Wochen kann sie drauf bestehen, das der Urlaub in dieser Zeit genommen wird. Sind am Ende des Urlaubsjahres noch Tage offen die nicht genommen worden sin, kann die Firma das Personal in Urlaub schicken, damit die Tage nicht ins kommende Jahr fallen.

@berlina76

Das widerspricht dem Urlaubsgesetz.

Die einzige Stelle an der ich mitgehe ist, das Urlaub im laufenden Jahr genommen werden muß.

Urlaub ist ganz bestimmt nicht für arbeitsschwache Wochen gedacht. Keine Firma kann darauf bestehen das jetzt hier und gleich der Urlaub angetreten wird.

@Maximilian112

Sehr berechtigte Frage, Max, die ja eigentlich ausdrücken soll, dass die Aussage SO jedenfalls Quatsch ist!

@ berlina76:

Da keine Verwandschaft 1. Grades bestand sind die ersten 3 Urlaubstage gerechtfertigt.

Da Du hier offensichtlich den Anspruch auf Sonderurlaub meinst: Mit "Verwandtschaft 1. Grades" hat das nichts oder weniger zu tun.

Für den generellen Anspruch auf Sonderurlaub kommt es darauf an, ob es zum Sonderurlaub überhaupt arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen gibt oder ob - falls das nicht der Fall sein sollte - das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" heran gezogen werden kann.

Wenn vertragliche Regelungen keinen Sonderurlaub für den Tod eines Angehörigen vorsehen, der nicht zum engeren Familienkreis gehört, dann besteht auch kein Anspruch; ist dagegen
BGB § 616 anzuwenden, so ist Sonderurlaub in diesem Fall aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an, ob auch dann Anspruch besteht (z.B. bei engem persönlichen Verhältnis, bei Haushaltsgemeinschaft).

Grundsätzlich ist es aber richtig, dass hier /nach den geschilderten Umständen) 3 Urlaubstage zu berechnen sind - aber das ist ja auch nicht der Streitfall.

zu den anderen 3 Tagen, ja der Chef kann festlegen wann Urlaub genommen werden soll.

Das allerdings ist - unter den geschilderten Voraussetzungen - falsch! Hier ist der Antwort und dem Kommentar von Maximilian112 zuzustimmen!

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nachhause schickt, weil er keinen Bedarf an dessen Arbeitskraft hat (sofern sich das auf die vereinbarten Arbeitsstunden auswirkt), dann ist das das Problem des Arbeitgebers: er darf dann keine Urlaubstage anrechnen, er gerät im Gegenteil mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in den Annahmeverzug nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" und hat den Arbeitnehmer so zu bezahlen, als wenn er tatsächlich gearbeitet hätte. Denn es gehört zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im vereinbarten Umfang Arbeit zu zuzuweisen; kann er das nicht - aus welchen Gründen auch immer (auf ein "Verschulden" des Arbeitgebers kommt es dabei nicht an) -, so ist das sein Risiko.

Was den Urlaub angeht, so ist der Arbeitgeber dabei der Schuldner des Arbeitnehmers; grundsätzlich kann der Arbeitnehmer bestimmen, wann er Urlaub nehmen möchte; der Arbeitgeber ist nur dann nciht verpflichtet, dem zu folgen, wenn dringende (!!!) betriebliche Gründe oder Wünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen!

Zeitarbeitsfirmen stehen ja nicht unbedingt in dem Ruf, die besten und tollerantesten Arbeitgeber zu sein. Die meisten arbeiten mit Tricks die ganz scharf am Rand der Legalität sind. Allerdings haben die schon ihre "Erfahrungen" wie weit sie gehen können.

Soll heißen: Entweder, so bitter es ist, Ihr tanzt den Tanz jetzt mit und speichert das ganze unter "Erfahrung" ab, oder ich sehe für dieses Beschäftigungsverhältnis nicht die besten Zukunfstchancen.  

Die Frage ging doch aber ob das rechtens ist! Vom Tanzen habe ich nix gelesen.

@Maximilian112

"Recht" haben und "Recht" bekommen sind zwei paar Stiefel. 

Zudem bist Du hier in einem Forum, wo Laien, Laien Fragen stellen. Soll heißen, Du wirst hier in erster Linie - Erfahrungswerte - von anderen Menschen bekommen, die etwas gleiches oder ähnliches schon einmal selbst miterlebt oder durchgemacht haben. 

Einen Rechtsanwalt, Arzt, Steuerberater, Bankberater, Schuldenberater usw usf wirst hier nicht antreffen, da diese Personen ihre Zeit lukrativer einsetzten und eingehende Beratungen schon gar nicht für "Umme" machen würden. - 

Wenn Du eine günstige -richtige- Rechtsberatung wünscht auf Deine Frage, dann kann ich Dir "raten" Dich an justanswer.de zu wenden. - DA sitzen Fachanwälte für Arbeitsrecht. Nur, das zahlst dann eben auch (20-30 € )

@torpolq

"Recht" haben und "Recht" bekommen sind zwei paar Stiefel.

Das ist leider richtig; aber um zu wissen, ob man überhaupt Recht bekommen kann, muss man erst einmal in Erfahrung bringen, welches Recht man überhaupt denn hat!!

Im Übrigen gibt es hier einige User, die aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und ihrer ständigen Beschäftigung mit Fragen aus dem Arbeitsrecht (z.B. über ihre Tätigkeit als BR-Mitglied) durchaus in der Lage sind, hier gestellte Fragen mit einiger Kompetenz zu beantworten - in manchen Fällen auch so, dass sich ein Gang zum kostenpflichtigen Anwalt erübrigt!

also jetzt erkläre mir mal wieso das nicht Rechtes ist ?

lag dein Verlobter im Sterben oder sein Cousin

der Rest des Beitrags ist zumindest für mich recht wirr und unverständlich formuliert

worauf du abzielst ist mir ein Rätsel

es geht um insgesamt 6 Fehltage 3 wurden zurecht eingetragen die anderen 3 nicht da der arbeitgeber ihm selber gesagt hat er soll zuhause bleiben und sie haben ohne zu fragen für die 3 tage Urlaub eingetragen. Dürfen sie das ? jetzt sind die Feiertage und es gibt kein Urlaub mehr ..

zumindest für mich recht wirr und unverständlich formuliert

Da bist Du in der Tat wohl der Einzige!