Pflicht urlaub zu nehmen?

5 Antworten

Der Verzicht auf Urlaubsansprüche,insbesondere auf den gesetzlichen Mindesturlaub,ist ein Verstoß gegen den § 134 BGB,nämlich gegen ein gesetzliches Verbot,und damit ist dieser Verzicht unwirksam.Denn das Bundesurlaubsgesetz schreibt diesen Mindesturlaub eindeutig vor.

Hi, sprich mit der Personalabteilung, ob sie deinem Wusch zustimmen. Von dir aus kannst du das nicht einfach bestimmen. Kläre das lieber vorher ab. Man wird sich sicher freuen, wenn es dir bei diesem Unternehmen so gut gefällt.

lass es doch verfallen, dein Arbeitgeber wird sich freuen.

...Wer verzichtet denn freiwillig auf Urlaub..? Naja, ist doch deine Sache, wenn du dir keinen nimmst, wird er wohl verfallen irgendwann.

Frag mal nach Auszahlung

Nein, das geht bei einem FSJ nicht.