Werden Urlaubstage an die Arbeitszeit angerechnet?
Hi Leute,
ich stehe vor einen Dilemma und zwar:
Bin ich gerade im Praktikum (welches 1 Monat geht) und muss eigentlich Urlaub nehmen (denke ich).
-Ich muss 96h im Monat arbeiten
- EIGENTLICH 24h in der Woche
-> Aber das war nicht so, weil ich in der zweiten Woche 40h gemacht habe
- Ich habe jetzt 87,4h gearbeitet insgesamt
- 1 1/2 Tage Urlaub stehen mir zu.
Da dieses Praktikum nur 1 Monat lang geht und ich diesen Urlaub sonst nicht nehmen kann. Müsste ich ihn doch jetzt nehmen oder nicht?
Wenn ich ihn nicht jetzt nehmen würde und morgen arbeiten gehe, dann hätte ich keinen Urlaub.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen
3 Antworten
Grundsätzlich ist das schon richtig. Allerdings ist Urlaub IMMER in Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu nehmen und niemals eigenmächtig anzutreten.
Da du dich so spät darum gekümmert hast, fällt dein Urlaub wohl aus. 🤷
Über die Feinheiten, wann genau man wieviel Urlaubsanspruch erwirbt, kannst du dich selber informieren.
Danke!
Dass Urlaub in so einem kurzen Praktikum erforderlichbzw. üblich ist, ist mir neu. Wird dein Praktikum bezahlt? Wenn eine bestimmte Praktikums-Stundenzahl erforderlich ist, kann auf jeden Fall der Urlaub nicht abgezogen werden. Die Stunden müssten abgeleistet werden.
Es kommt natürlich ein bisschen darauf an, um welche Art Praktikum es sich handelt. Du müsstest mal in deiner Praktikumsvereinbarung nachsehen oder in den Richtlinen des Berufes, für den das Praktikum abgeleistet wird. Oder deinen Bildungsträger fragen oder in dem Ausbildungsvertrag nachsehen usw.
Wie sollen wir das hier wissen?
Hast du auch nicht, es sei denn es ist extra vereinbart.
Nein, du hast definitiv nicht genügend Fakten geliefert. Man kann hier nur auf das Bundesurlaubsgesetz verweisen. Ob das bei dir zutrifft, weiß hier niemand!
Das Bundesurlaubsgesetz gilt für verschiedene Praktika gar nicht.
Du hast die Frage doch gut genug beantwortet, welche Fakten braucht man denn noch?
Zum Beispiel sollte die Frage geklärt werden, ob dir überhaupt Urlaub zusteht...
Man hätte davon ausgehen können, dass mein Fakt stimmt. 3/2 Tage vom Arbeitgeber selbst genehmigt.
und muss eigentlich Urlaub nehmen ( denke ich).
Stimmt, das sagt aus, wie sicher du dir bist... 🤦
So habe es geklärt heute morgen. Ich habe Zwangsurlaub. Man kann einfach davon ausgehen 96-12, wie ich es mir gedacht habe. Danke für die Mühe, deine erste Antwort war immer noch die beste.
Du kannst ja den letzten Tag vor deinem Ausscheiden Urlaub nehmen. Das ist auch üblich so.
Hör mal, ich danke dir, dass du dir Zeit genommen hast.
Ich habe aber genug Fakten geliefert um eine Antwort zu bekommen.
Wenn es etwas abweichendes im Vertrag gäbe, hätte ich es gemerkt. Mir war bloß nicht bewusst, dass ich 3/2 T Urlaubsanspruch habe.
Beruf hat bei mir nichts zu bedeuten und was ich bezahlt bekomme hat auch nichts mit der Frage zu tun. Es gibt keinen Bildungsträger und keinen Ausbildungsvertrag, also bitte nichts ausdenken. LG