Zeitarbeit! Hilfe! Zeitausgleich & Arbeitsunfähig

7 Antworten

Wenn Du Urlaub nimmst und krank wirst, wird der Urlaub nicht abgezogen. Anders ist es beim Zeitausgleich (Überstunden abfeiern). Der Arbeitgeber muss Dir bei Krankheit den Lohn bezahlen, den Du bekommen hättest wenn Du nicht krank gewesen wärst. Da Du ja sowieso nicht gearbeitet hättest, muss der AG dann für diesen Tag auch keinen Lohn bezahlen. Dir wird dieser Tag aus Deinen Überstunden bezahlt, wie geplant.

Das bedeutet die Stunden sind weg obwohl ich krank war!?

@bitcopa

Das ist richtig. Hättest Du an diesem Tag Urlaub gehabt wäre bezahlt worden und Du hättest sowohl die Stunden als auch den Urlaub behalten. Das ist bei einem Schichtplan genau so. Wenn jemand z.B. am Donnerstag Freischicht gehabt hätte und ist von Mittwoch bis Freitag krank geschrieben, muss der AG auch nur Mittwoch und Freitag bezahlen. Eben nach dem Entgeltfortzahlungsprinzip: Der AN ist so zu entlohnen, wie wenn er gearbeitet hätte. Da Du an diesem Tag nicht gearbeitet hättest, muss er eben nicht bezahlen. Sorry aber ich kann Dir nichts anderes sagen

Sorry - hier stimmt was nicht !! Exakt diese Frage mit fast exakt dem selben Wortlaut wurde vor ca. 2 Wochen schon mal gestellt - also was ist hier los??? kuckst du hier

Was solls... dann eben nochmals:

  • Der Zeitausgleich ist dahin, den gibts nicht zurück!
  • Der Urlaub ist wieder gut zuschreiben!
  • Die Krankmeldung mag wohl so zugegangen sein, doch hättest du dies zumindest telefonisch schon am DO bekanntgeben müssen - was du vermutlich nicht hast
  • ergo ist die Ermehnung gerechtfertigt wenn dies so zutrifft

Wer im Urlaub krank wird, hat dies umgehend anzuzeigen beim Arbeitgeber - das ist überall so ...

Solltest du selbst bei Überstundenabbau, Urlaub, Sonderurlaub etc.krank werden, musst du deinen Leihbetrieb informieren. Steht irgendwo im BZA drin, soweit ich mich erinnere.

Deine Zeitarbeitsfirma liegt - so ungern du es lesen magst - vollkommen im Recht. Die Ermahnung ist da durchaus gerechtfertigt.

Zumal es für dich ja auch von Vorteil ist: Ein Tag krank oder Stundenabbau? Bei Krankheit bekommst du (wenns unter 42 tage sind) deinen Lohn weiterbezahlt und kannst dann noch immer deine Stunden ein anderes mal abfeiern, wofür du ja dann auch den entsprechenden Ausgleich auf deiner Abrechnung siehst.

FALSCH!! Ich habe an dem Tag wo ich beim Arzt war sofort danch bescheid gegeben! Beim Leihbetrieb sowie bei der Zeitarbeitsfirma! Es geht um den Mittwoch! Für diesen Tag habe ich eine Ermahnung erhalten! Da kann ich nicht bescheid geben weil ich da nicht beim Arzt war! Und ich hatte Zeitausgleich an diesem Tag! Sprich jeder wusste das ich nicht zum arbeiten komme

@bitcopa

Auch wenn du erst am Donnerstag zum Arzt bist. Wenn du schon am Mittwoch krank warst, dann müsstest du am Mittwoch kurz mal im Betrieb anrufen, Bescheid geben du bist krank und dass du dann morgen (Donnerstag) zum Arzt gehst. Dies wäre der richtige Weg. Bei Krankheit musst du "unverzüglich" der Firma Bescheid geben.

Deine Pflicht hat sich zum Teil ja schon erfüllt, wenn du anrufst und denen das sagst. Dann heißt es ja , dass du zum Arzt musst und dir ne AU holst, sei es, wenn es am ersten tag oder erst nach drei tagen Krankheit erforderlich ist. Aber trotzdem solltest du dich abmelden.

@Fugitive

Wenn er Überstunden abbummelt ist es egal ob er krank ist oder nicht. Die Überstunden sind weg, die brauch der AG nicht als krank zu bezahlen.

Willst Du lange streiten.Du hättest sofort anrufen müssen.

Habe ich am Donnerstag nachdem ich beim Arzt war! Mittwoch gehts nicht da ich noch nicht beim Arzt war bzw, AU

Wenn Du alles rechtzeitig beantragt, und abgegeben hast bist Du im Recht. Ich weiß ja nicht bei welcher Zeitarbeitsfirma Du beschäftigt bist, aber es gibt leider immer noch sehr viele, die um jede Stunde kämpfen, die sie nicht bezahlen müssen. Hilfe kannst Du bestimmt bei einer Gewerkschaft oder Öffentlichen Rechtsauskunft bekommen.