Arbeiten nach Operation

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Es ist. ein Irrtum, dass du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast. 6 Wochen muss dein Arbeitgeber dich genau so bezahlen, als ob du gearbeitet hättest. Nur auf das  Krankengeld, das eine Versicherungsleistung ist, hats du keinen Anspruch, da du keine Beiträge leistest. Zusätzlich hast du Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub.

Außerdem kannst du nach einer Krebserkrankung eine Reha-Maßnahme beanspruchen. Diese wird über die Krankenversicherung deiner Eltern finanziert.

Und, so lange du nicht ausdrücklich vom Arzt wieder arbeitsfähig geschrieben bist, DARFST du nicht arbeiten. Bei einem Arbeitsunfall, würde das sowohl für dich, als auch den Arbeitgeber sehr teuer werden. 

schubiduuuuu 
Fragesteller
 15.05.2011, 12:29

Vielen Dank. Das ist eine sehr hilfreiche Antwort. Allerdings hat die Firma keinen schriftlichen Arbeitsvertrag mit mir geschlossen... Das war mir eigentlich auch nicht Recht, aber ich war zu dem Zeitpunkt froh, dass ich überhaupt Geld verdienen konnte. Hätte ich nicht eingewilligt, hätten die sich eben jemand anderen gesucht.

Habe ich den Anspruch auf Lohnfortzahlung auch ohne Vertrag? Eigentlich könnte ich im Ernstfall ja durch meine Lohnbescheinigungen nachweisen, dass die Firma mich beschäftigt hat, oder? Aber ich werd's auf jeden Fall mal versuchen. Vielen lieben Dank noch mal :)

DerHans  15.05.2011, 14:00
@schubiduuuuu

Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Wenn er mündlich vereinbart ist, gilt die gesetzliche Mindestanforderung. Das ist dann genau die Lohnfortzahlung, der Urlaubsanspruch und die Kündigungsfrist. Du musst nur vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass du dort überhaupt gearbeitet hast. Das kannst du ja. Sowohl deine Lohnfortzahlung als auch den UrlAUBSANSPRUCH KANNST DU NOTFALLS EINKLAGEN: Das kostet nichts und du kannst die KLage beim Arbeitsgericht schriftlich oder zur Niederschrift einreichen. Einen Anwalt benötigst du dafür nicht.

Hallo,

auch Studenten und 400-Euro-Jobber haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen einzureichen (Nachweise sind entscheidend: Zeugen, Einschreiben, persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung! ...).

bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html -> vom Begriff Arbeitnehmer gibt es hier keine Ausnahmen!

bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html -> Frist für die Meldung (bei verspäteter Meldung hat der Arbeitgeber das Entgelt nachzuzahlen, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag nichts Abweichendes regeln)

Ggf. an Betriebsrat oder Gewerkschaft wenden.

Vielleicht hilfreich:

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/

Der Arzt bescheinigt im Übrigen die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn man vorher wieder arbeiten geht, geschieht dies auf eigenes Risiko (Schmerzen, bleibende Behinderungen, schlechte Karten bei möglichen Behandlungsfehlern ...).

Bei Unfällen macht die Krankenkasse keinen Ärger. Bei Arbeitsunfällen wird die gesetzliche Unfallversicherung (meistens Berufsgenossenschaft) den Arbeitgeber zum Hergang befragen. Nach einem Arbeitsunfall zahlt der Arbeitgeber ggf. höhere Beiträge an die Unfallversicherung. 

Gute Besserung!

Gruß

RHW

schubiduuuuu 
Fragesteller
 15.05.2011, 12:31

Danke für die ausführliche Antwort. Ich werd's mal versuchen :)

Selbstverständlich bekommst Du dann Ärger mit der Krankenkasse. Entweder Dein Arzt bescheinigt Dir daß Du doch schon jetzt wieder arbeiten kannst, oder Du läßt es sein.

Sollte Dir etwas passieren obwohl Du krank geschrieben bist, hast Du ein Problem.

Die Kasse wird zurecht sagen daß Du gar nicht hättest arbeiten dürfen und der Unfall dann ja nicht passiert wäre. Es besteht die Möglichkeit, daß sie Dir dann die Kosten in Rechnung stellen.

 

Die Krankschrift ist versicherungsrechtlich ja beendet, wenn Du wieder arbeitest. Auch wenn Du entgegen dem ärztlichen Rat es tust, wirst Du nicht bestraft.