Rufbereitschaft in der ambulanten Pflege

5 Antworten

Hatte das gerade in meinem Dienst. Da widerspricht das Arbeitsrecht!!!

Nach den Arbeitszeitgesetz ArbZG § 9 (1) müssen die Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,[...] um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Aus Satz 2 folgt: In der Pflege müssen 10 Stunden Pause mindestens sein.

Aus Satz 3 folgt: Man darf in der Rufbereitschaft höchstens die Hälfte der Zeit (in diesem Fall 5,5 h) arbeiten (eigentlich, aber wer lässt schon seine Patienten im Stich) Der nächtliche Einsatz schließt aber damit einen anschließenden Frühdienst definitv aus, da man sonst ja nicht auf seine mindestens 10 Stunden Ruhe kommt!! Daraus folgt, bleibt die Nacht ruhig, geht der Frühdienst, bleibt sie es nicht, müsste der Frühdienst automatisch ausfallen. Da sowas ja nicht kalkulierbar ist, kann die Spätschicht vom Gesetz her nur mit der Rufbereitschaft verbunden werden, wenn keine Frühschicht folgt!!!

Diese Frage ist ohne hinreichende Informationen (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) nur von qualifizeirten Stellen (Gerwerkschaft, Anwälte) zu beantworten. Soweit ich weiß, ist das durchaus ok, wenn entsprechende Freizeit nach einer Rufbereitschaft gewährt wird. Die Frage ist, ob der Arbeitgeber dies eigenmächtig anordnen kann. Ich würde mal bei deiner Gewerkschaft anfragen, die kennen sich da sicher besser aus.

Ja, ist zulässig. Ich frage mich, in welchem ambulanten PD es diese Regelung noch nicht gibt? Aber ihr habt ja echt krasse Pateinten, wenn die die ganze nacht anrufen. War bei uns nur in echten notfällen.

Ja leider, unsere Chef will die Pat. ja nicht verlieren und fährt jeden erdenklichen Service auf.

das wird Dir das Arbeitsgericht bestimmt 100 % beantworten. Du brauchst doch fundiertes Wissen um diskutieren zu können.

Da geht man zu einem Anwalt und nicht schon zum Arbeitsgericht.