Bei Krankschreibung kein Lohn (Minijob in wechselnden Schichten)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise müsste ich dann ja den Lohn für die 3 Schichten erhalten, wenn ich krank bin und nicht kommen kann.

Richtig!

sie somit keinen Lohn erhalten hat. Geht das?

Vom Gesetz her: Nein!

Kann mir das auch passieren?

Wenn Du es hinnimmst: Ja!

Bei Erkrankung gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip: Du hast demnach dasjenige an Entgelt zu erhalten, was Du auch ohne Erkrankung erhalten hättest! Also: Wenn Du in der Woche, in der Du jetzt krank bist, für 3 Schichten eingeteilt bist, dann bist Du auch so zu bezahlen (das gilt auch für eventuelle Zulagen)!!

Ansonsten erhältst Du für die Zeit der Erkrankung dasjenige, was Du im Durchschnitt der vergangenen 13 Wochen/3 Monate entsprechend verdient hast.

Grundlage dafür ist das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" insbesondere Abs. 1 und 1 (a). Du findest das Gesetz auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:  http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html .

Auch einem Minijobber steht das Geld für die 6 Wochen Krankheit zu, genauso wie einem Vollzeit arbeitenden Menschen. Der Chef muss Dich so bezahlen, wie es im Dienstplan vermerkt war.