Muß ich vollzeit arbeiten während meiner Privatinsolvenz?

15 Antworten

Solange die Kinder unter sechs Jahre sind muss die Mutter /oder Vater überhaupt nicht arbeiten. Der Gesetzgeber hat das so eingerichtet damit die Kinder nicht unter der P.I. mehr als notwendig leiden müssen. Also, wenn man Kleinkinder hat darf man zuhause bleiben. In Deutschland kann man die Kinder ja nicht ohne weiteres - auf Staatskosten - in einen Hort/Kindergarten geben. Daher diese Erleichterung für die Eltern.

soweit ich weiss geht es 6 Jahre. danach ist alles vorbei. ich würde ja versuchen den job solange zu halten für deine Kinder später. Müssen tust du es allerdings nicht. der betrag bleibt derselbe.

Hi, natürlich mußt Du erst deinen Insolvezverwalter darüber unterrichten, denn er hat da eine gwaltiges Mitspracherecht und entscheidet für Dich. Das gilt auch wenn einen neuen Job annehmen willst. In der Wohlverhaltensphase sind diese Dinge umbedingt mit den Insolvenzverwalter zu besprechen. Gut aufpassen, das Du Dir nicht deine Wohlverhaltensphase kaputt machst.

Du solltest es vorher mit deinem Insovenzverwalter besprechen. In der Wohlverhaltensphase hat er letzendlich das letzte Wort bei solchen Entscheidungen. Das gilt auch wenn man eine neue Arbeit animmt. Also Vorsicht bevor du deine Insolvez gefährdes.

vermutlich kommt es auf den Grund an - also weshalb Du Teilzeit machen willst

ist der Grund z.B. die Betreuung von kleinen Kindern kann ich mir gut vorstellen, dass es möglich ist (insofern der Ehepartner die Betreuung nicht übernehmen kann)