Schmerzensgeld nur bei Krankmeldung?

3 Antworten

Es geht nicht um eine Krankmeldung, es geht darum, dass du eine ärztliche Bescheinigung brauchst für deine Verletzungen/Schmerzen.

Wenn du trotzdem arbeiten gehst, dann ist der einzige Unterschied, dass der Verursacher nicht für deinen Lohne gerade stehen muss.

Dad wäre gut und vernünftig, ist aber leider wohl nicht so.

@kkiinn

Doch ist es. Sonst könnte ein Arbeitsloser ja kein Schmerzensgeld bekommen.

@AnglerAut

Diese Antwort ist logisch! Allerdings kann er auch den Anscheinsbeweis der Schmerzen nicht verwischen, indem er arbeiten geht :-). Du verstehst was ich meine. Werde jetzt aber ohnehin einen Anwalt einschalten müssen. Danke für die Antwort.

Wenn du eine Krankmeldung hast, bist du krank und kannst nicht arbeiten. Wenn dann was passiert kommt dein Chef in Teufelsküche

Das ist quatsch, man braucht sich nicht "gesundmelden". Das weiß ich sicher. Trotzdem danke für Deine Antwort.

@kkiinn

Wenn du so einen Unfall hattest, dass du in den Schmerzensgeldbereich kommst, wird dein Chef dich sicher nicht arbeiten lassen.

Oder der Unfall war nicht so schlimm und du willst nur Geld raus schlagen.....

@Woelfin1

Sorry, dass ist quatsch. Bin halt kein Jammerlappen.... lass Dich mal vom Auto anfahren, ist kein Spaß. Mir tut alles weh. ABER: Wenn ich zu Hause hocke tut es genauso weh.

@kkiinn

Mein Sohn ist im Alter von 7 Jahren von einem Transporter überfahren worden..... also scheint es bei dir nicht so schlimm gewesen sein, denn mein Sohn war 2 Wochen im Krankenhaus.

Also, wenn du fit genug zum arbeiten bist, wird das Schmerzensgeld ziemlich mau ausfallen..... übrigens kann die gegnerische Versicherung dich auch noch zu einem medizinischen Gutachter schicken

@Woelfin1

Tut mir leid für Dein Kind. Die können mich gerne zum Gutachter schicken. Die blauen Flecken und Abschürfungen sind eindeutig.

@kkiinn

Ja, mag ja sein...aber sobald du trotz Krankmeldung auf der Arbeit erscheinst, wird dein AG dich wieder heim schicken , weil du dann nicht versichert bist. Krank ist krank ! Du kannst erst wieder gehen, wenn dein Arzt sagt, du bist wieder fit genug

Das stimmt nicht. Der Patient kann selber entscheiden, ob er sich gesund genug fühlt zum arbeiten. versichert ist er au fjeden Fall, wenn er arbeitet.

@Bitterkraut

Aber sicher nicht, wenn er Schmerzensgeld haben will. Wenn er gesund genug zum arbeiten ist, hat er auch sicher ab dem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf Schmerzensgeld

@Bitterkraut

Genau das ist es ja. Die Versicherung bzw. ein Prozess würde sich immer auf eine Krankmeldung beziehen (die - Hand aufs Herz - jeder bekommt!). Die Krankmeldung hat eine sehr hohe beweislast, sagt aber 0,0 über die Schmerzintensität. Man sollte es daher lieber Krankmeldegeld nennen.

@Woelfin1

Schmerzensgeld ist eine einmalige Zahlung und wird nicht über einen Zeitraum gezahlt.

@Bitterkraut

Das ist mir klar, aber die Versicherungen zahlen nur, wenn jemand nachweislich unter seiner Verletzung leidet und Schmerzen hat.

Was glaubst du, was mein Anwalt für die paar Kröten für meinen Sohn kämpfen musste

Wir mussten sogar zu einer Trauma-Therapeutin, die bescheinigen musste, dass mein Sohn ein Trauma erlitten hatte. 2 Wochen Krankenhaus hat denen nicht ausgereicht.

@Woelfin1

@Wölfin das ist doch Irrsinn oder nicht?

@kkiinn

Jep...ein Kind, dass nicht nur von einem Reifen überrollt wurde, sondern auch noch an den heißen Auspuff gekommen ist, sodass die Jeans in der Haut festgeschmort war, dem wird noch unterschwellig unterstellt, dass es simuliert ....

Von daher bin ich mir sicher, wenn du jetzt arbeiten gehst, und die gegnerische Versicherung bekommt dass irgendwie mit, war es das, dann wirst du für jeden Cent vor Gericht müssen

@Woelfin1

Der Anspruch auf Schmerzensgeld hat mit Krankschreibung und arbeiten gehen oder nicht arbeiten gehen überhaupt nichts zu tun!

Und sorry, das "hilfreich" war selbstverstandlich ein Versehen!

@Familiengerd

Wenn man auf Anwaltseiten nachschaut, steht da "ohne Krankmeldung kein Schmerzensgeld". Kannst Du googlen, ich weiß nicht, ob ich verlinken darf.

@kkiinn

Wenn es einen Zusammenhang gibt, dann nur einen objektiv unmittelbaren:

Wenn eine Krankschreibung/die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit nicht erforderlich ist, dann ja wohl nur deshalb, weil der körperliche "Schaden", der einen Schmerz und damit ein Schmerzensgeld auslösen kann, zu gering ist, als dass er eine Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen könnte.

Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit - bei Nicht-Arbeitnehmern die Ausstellung eines entsprechenden Attestes - dient ja in erster Linie der Feststellung (oder besser: ist ja die Folge) eines den Schmerz und damit die Begründung eines das Schmerzensgeld auslösenden körperlichen Schadens.

Schmerzengeld bekommt man wegen Schmerzen, nicht wegen krank sein. Was du vorhast ist eine versicherungstechnische Katatrophe - entweder bist du krank oder eben nicht,

Leg dich ne Woche hin oder zwei.

Ist wahrscheinlich das beste!!