Chef zwingt mich zu arbeiten und wirft mir vor ich lüge?

14 Antworten

wenn dir ein arzt/krankenhaus einen krankenschein ausgestellt hat dann ist der auch bindend. du kannst dann nicht einfach arbeiten, das wäre betrug an der krankenkasse und ist natürlich verboten.

so sehr das deinen chef also nervt, dass du 2 wochen ausfällst, es ist eben so. natürlich kann er deshalb auch nicht einfach deinen urlaub verkürzen, der steht dir gesetzlich zu. und wenn er dir kündigt, verklag ihn und fordere schmerzensgeld und versuch ihn wegen fahrlässigkeit dranzukriegen, dass es überhaupt zu diesem arbeitsunfall kam. 

wenn er aber schon so anfängt, würde ich mich an deiner stelle lieber gleich nach einem anderen hotel umsehen... das sind dann nämlich keine schönen arbeitsbedingungen und in einem hotel ist es so schon stressig genug zu arbeiten.

Eine Krankschreibung ist keinesfalls bindend und mit Betrug hat das ebenso wenig zu tun: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/387/arbeiten-trotz-krankschreibung-ist-das-erlaubt/

"Diese Gerüchte sind falsch. „Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot“, sagt Rechtsanwältin Donata Gräfin von Kageneck von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Die Bescheinigung ist lediglich eine Prognose des Arztes darüber, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann“, so von Kageneck."

Von daher ist deine Aussage falsch. Leider hilft das dem TE nicht weiter.

@SirKermit

Na klasse, hauptsächlich mal was zitiert aber den Text nicht verstanden.

Der Arbeitnehmer KANN trotz Krankschreibung arbeiten wenn er sich fit genug fühlt.

ABER: der ArbeitGEBER kann NICHT einen krankgeschriebenen  Angestellten zwingen zu arbeiten!

@Munzelchen

Korrekt.

Arbeitnehmer kann sagen er "will" wieder arbeiten, wenn es besser wird. 

Arbeitgeber kann aber nicht über das Wohlsein des Arbeitnehmers entscheiden und ihn zum Arbeiten zwingen.

@Munzelchen

Ja, das mit dem Lesen...

aus dem Text, auf den ich mich bezog:

"wenn dir ein arzt/krankenhaus einen krankenschein ausgestellt hat dann ist der auch bindend. du kannst dann nicht einfach arbeiten, das wäre betrug an der krankenkasse und ist natürlich verboten."

Natürlich kann man dann auf eigenen Wunsch (oder leider durch Druck seitens des AG) arbeiten. Von daher ist der Krankenschein nicht für den AN bindend, mehr stand ja auch nicht im Text und mehr habe ich auch nicht ausgesagt.

Und dass ein AG Druck ausüben kann, sollte auch dir klar sein. Das ist zwar nicht okay, aber es geschieht.

Bei einer Krankschreibung darf dich dein Chef weder zwingen, noch deinen Urlaub kürzen.

Eine Kündigung ist mit dieser Begründung auch nicht drin. Sollte er das machen, hast du beste Karte auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage und eine Abfindung.

Allerdings kann er es sich bei einem Praktikum auch einfacher machen. Das läuft ja irgendwann aus.

Ich rate Dir einen anderen Betrieb zu suchen. Hatte auch so einen Chef, der es unkollegial fand, wenn man nach einer WSR vom Zahn nicht mehr in die Arbeit kommt und noch diverse Sachen.

Da wirst Du nicht glücklich.. ich bin zwar nicht mehr im Gastgewerbe weil ich es dank 2 Betrieben wo die Mitarbeiter schrecklich waren nicht mehr ausgehalten habe und nun bin ich so froh bei einem Chef zu sein, der so nett und lustig und toll ist.

Dort wirst Du wahrscheinlich niemals glücklich werden wenn er jetzt schon im Praktikum darauf besteht dass Du kommst obwohl Du verletzt bist ..

Wenn du Krankgeschrieben bist, darf er das sowieso schonmal nicht einfach so entscheiden, das du zur Arbeit kommst. Er könnte eventuell aber ein Gutachten beauftragen. aber auch oft unwarscheinlich. Vor allem nach Krankenhausbesuch.

Urlaub darf er nicht einfach kürzen. Egal was ist. Dein Urlaub steht dir zu, egal wie viel Krankheitstage man hat. Solange du alles immer entschuldigst und Krankheitsscheine vorlegst, kann er nichts machen.

Kündigen kann er dich theoretisch nur aus Betrieblichen Gründen. Einfach so, weil du "blöd" bist, kann er nicht. Er kann dir halt eine Kündigung geben und sagen das es Betrieblich nicht mehr gut läuft, weil z.B. keine Gäste da sind. Sollte das nen Fast Food Laden wie McDonalds oder Co sein, ist das aber ebenfalls schwer ;)

Im Grunde stehst du im Recht!
- Er darf kein Urlaub einfach so kürzen
- Solange du Krankgeschrieben bist, sollst und darfst du nicht arbeiten gehen
- Kündigen darf er nur aus Betrieblichen Gründen (wenn es keinen einfachen Grund gibt, darf er es auch nicht).

Nein, dass darf dein Chef nicht. Lass dich nicht unter druck setzen. 

Ich würde mich schleunigst was neues suchen. Wenn dir die Gastronomie Spaß macht, denke ich wird das auch nicht so schwierig, da werden immer Leute gesucht. Ein Praktikum ist immer für beide Parteien gedacht. 

Was glaubst du was der Mensch mit dir in der Ausbildung macht, wenn du nach einer abgeschnittenen Fingerkuppe nicht zu Hause bleiben darfst. Und das, obwohl du, wie du schreibst, lt. Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten darfst.