Anzeige wegen Warenbetrug bei verloren gegangener Post, Äußerungsbogen ausfüllen (unschuldig!)?

7 Antworten

An sich solltest du da raus sein, da du den Versand ja offenbar auf expliziten Wunsch des Käufers unversichert durchgeführt hast. Damit bist du raus aus dem Schneider und musst für nichts geradestehen.

Einzig die Beweisbarkeit könnte jetzt natürlich das Problem sein, wenn du keinen Chat, keine E-Mail und nichts mehr hast. Aber womöglich hat ja deine Freundin bei der Abwicklung mit vorm Rechner gesessen und auch gelesen, dass der Verkäufer explizit einen unversicherten Versand gefordert hat… Vielleicht habt ihr ja sogar darüber diskutiert, dass er ganz schön vertrauensselig ist… Falls das so war und das deine Freundin dann entsprechend belegen kann, könntest du das in den Anhörungsbogen schreiben und deine Freundin auch gleich als Zeugin angeben...

T3Fahrer

Deine "Fehler" hast du ja schon beschrieben. Du solltest in Zukunft, was du sicher machen wirst, alles, inklusive Chatverlauf und Quittungen usw. aufheben bis die Sache in trockenen Tüchern ist.

Persönlicher Rat: Nimm den Termin wahr und weise alle Schuld von dir, benenne deine Freundin als Zeugin, dass du sowohl verpackt wie auch versandt hast. Damit dürfte die Sache über die Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Die Polizei ist nicht dein Feind, sondern unparteiisch und muss den Vorgang neutral prüfen, dazu gehört auch die Tatsache, dass du überhaupt über die Anzeige informiert wirst. Das ist auch nicht für alle Länder der Welt selbstverständlich. Gegebenenfalls nimmst du die Person gleich mit, die deine Angaben bestätigen kann.

Problematisch ist m.E. nur die Tatsache, dass er den unversicherten Versand verlangt hat und du das ggfls. nicht nachweisen kannst. Aber das würde ich persönlich auf mich zukommen lassen, falls es derjenige auf zivilrechtliche Auseinandersetzungen ankommen lässt.

Normal wenn man was über Ebay Kleinanzeigen kauft, dann holt man das ab. Ich würde zur Polizei gehen meine Zeugenaussage machen und gut ist. Der andere hat bestimmt noch die Chatverläufe, dann sollen sie das prüfen, ich würde da ohne Bedenken hingehen, wenn du unschuldig bist. Mach deine Aussage, sag was Sache ist und dann warte einfach ab was kommt.

Nein, da du dir nichts zu schulden kommen lassen hast, kannst du dich äußern.

Sage, dass du den Artikel verschickt hast, auf Wunsch der Käuferin unversichert. Damit liegt das Versandrisiko bei ihr, dir ist nichts nachzuweisen. Das Verfahren muss eingestellt werden.

Oponn  23.07.2020, 12:11

Das Versandrisiko läge auch beim versicherten Versand bei der Käuferin. Eingestellt werden muss gar nichts.

Wenn du einen unabhängigen Zeugen hast der den ordnungsgemäßen Versand bestätigen kann solltest du auf der sicheren Seite sein. Da bei ausdrücklich unversicherten Versand soweit ich weiß der Empfänger das Risiko trägt.

Trolljagd  23.07.2020, 12:08

Man braucht keinen "unabhängigen Zeugen". Ermittlungen bei einer Strafanzeige sind kein Wettbewerb, wer die cooleren Zeugen anschleppt. Die eigene Aussage reicht, es liegen keinerlei Beweise außer der Aussage der angeblich Geschädigten vor.

Oponn  23.07.2020, 12:10
@Trolljagd

Ob das reicht entscheidet in diesem Fall der Richter.

Trolljagd  23.07.2020, 12:10
@Oponn

Nö, der Fall wird nie vor einem Richter landen. Das wird direkt eingestellt.

Oponn  23.07.2020, 12:13
@Trolljagd

Bei welchem Glaskugelversand bestellst du?

Trolljagd  23.07.2020, 12:14
@Oponn

brain.exe

Oponn  23.07.2020, 12:18
@Trolljagd

Die ist bei dir offenbar abgestürzt.

Oponn  23.07.2020, 12:09

Bei Privatverkäufen trägt der Empfänger immer das Versandrisiko.