Kosten Strafverteidiger?

7 Antworten

Du weißt schon, dass Mehrfach-Accounts gegen die Richtlinien verstoßen?

Ich schrieb dir schon, dass du für Akteneinsicht keinen Anwalt brauchst. Mach das doch erst einmal, dann kannst du immer noch zum Anwalt. Bis dahin entstehen keine Kosten.

500€ sind normal, wenn dabei die Vertretung bei der Gerichtsverhandlung in der ersten Instanz ist.

Das ist ja wohl der gleiche Fall:

https://www.gutefrage.net/frage/vorladung-zur-vernehmung-als-beschuldigter#comment-285437069

Überlegen sollte der FS ob es sich lohnt, etwas abzustreiten, um dann nur härter bestraft zu werden und neben den Anwaltskosten noch Prozesskosten und zivilrechtliche Klagen des Geschädigten.

Schnelles Zugeben, Rückzahlen des ergauernten Betrags könnte zu einem Strafbefehl führen, also kein Prozess, kein Anwalt ...

für 500 Euro wird ein Anwalt nicht mehr machen als eine ausführliche Beratung, Auswertung der Akten nach Akteneinsicht. Keineswegs aber mehrere Prozesstage im Gericht sitzen. Rechne mal mit 150 Euro/Stunde.

bin vorgeladen als beschuldigter tatvorwurf warenbetrug.

Dann dürfte daran wohl auch etwas dran sein.

Der erste Anwalt wollte direkt 500€ vorschuss und da war akteneinsicht inklusive,

Sowas übergibt man seiner RSV.

kam mir etwas viel vor

Du beliebst zu scherzen. Bei frei verhandelten Honoraren sind je nach Profession Stundensätze von € 250.-- aufwärts nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Sowas übergibt man seiner RSV.

Sofern man eine hat die das übernimmt, denn das ist in der Regel nicht so.

@Artus01

Naja, zumindest die Kosten einer Erstberatung bietet m.E. eigentlich jede RSV, selbst im Strafrecht. Alles Weitergehende natürlich dann nur, sofern inkludiert.

@FordPrefect

Stimmt, man kann auch einen Beratungsschein bekommen. Das Problem dabei ist allerdungs nur das der Anwalt so keine vernünftige Beratung machen kann. Der Anwalt erfährt nämlichnur was der Beschuldigte zu der Sache erzählt, nicht aber wie der Staatsanwalt das sieht. Es liegt leider in der Natur der Sache das die Beiden meist unterschedliche Ansichten zum Sachverhalt haben. Folglich benötigt der Anwalt Akteneinsicht. Dafür muss er der Staatsanwaltschaft gegenüber nachweisen das er mandatiert wurde. Das Mandat wird aber weder von der Versicherung finanziert, noch ist es über einen Beratungsschein abgedeckt (zumindest noch nicht).

Es geht lediglich der Rat, die Aussage zu verweigern, und die bekommt er hier auch

Sowas übergibt man der RSV

FALSCH! Rechtsschutzversicherung beeinhalten nur selten Strafrecht.

Und selbst wenn man den teuren Tarif mit Strafrecht abgeschlossen hat, gilt:

Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn tatsächlich eine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. (ARAG AGBs)

d.h. man bekommt einen Vorschuss bzw Kredit für die Anwaltskosten, wenn man verurteilt wird, zahlt man trotzdem, wenn man freigesprochen wird, zahlt in der Regeln die Staatskasse, die Versicherung ist also fast immer fein raus.

@juergen63225

Das stimmt, aber zumindest für die Akteneinsicht wäre man erstmal raus aus der Sache. Über evtl. Rückforderungen der RSV kann man ja zu diesem Zeitpunkt nichts aussagen.

Wenn Dir Akteneinsicht und Besprechung des weiteren Vorgehens ohne dass der Anwalt nach aussen für Dich auftritt, wirst Du mit 250,00 € auskommen.

Bis dann aber nur beraten worden und hast keinen Verteidiger im Verfahren.

Die 500 Euronen sind durchaus normal, es gibt Anwälte die sogar mehr verlangen.

Sofern es Dir zunächst nur um Akteneinsicht geht, so kannst Du die auch selbst beantragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html

Absatz 4.