Anzeige wegen Warenbetrug?
Moin,
Habe heute einen Brief mit einer Anzeige wegen Warenbetrug erhalten, ich weiß auch ganz genau wer oder welcher Verkauf es bei eBay war. Es handelte sich hier um einen iPhone Verkauf der letzten Endes abgebrochen wurde und der Käufer sein Geld zurückerhalten hat. Ihm dauerte der Varsand zu lange und beschwerte sich dsuerhaft. Letztendlich drohte er mir mit dieser Anzeige und ich brach den Kauf ab das Geld wurde dann per PayPal zurückerstattet. Doch trozdem habe ich eine Vorladung bekommen zu der ich natürlich gehen werde. Ich habe auch von PayPal und eBay Beweise das er sein Geld zurückerhalten hat. Jetzt meine Frage muss ich noch was befürchten oder könnte das für mich gut ausgehen?
Danke an alle. 😀
3 Antworten
Wenn du beweisen kannst das du alles richtig gemacht hast und das Geld zurück gezahlt hast solltest du nichts befürchten nur können wir ja nicht sagen was da noch so gelaufen ist, daher solltest du dir sicherheitshalber einen Anwalt nehmen. Du bist nicht gezwungen zu dem Termin zu erscheinen
Seine Eltern können ja einen Anwalt einschalten
...und ich brach den Kauf ab das Geld wurde dann per PayPal zurückerstattet
Du kannst nicht einfach einen rechtsgültigen Kaufvertrag einseitig abbrechen, der besteht weiter und der Käufer hat bis zum 31.12.2023 (kein Schreibfehler!) Anspruch auf das Handy.
Mir ist es auch absolut schleierhaft, warum fast jeder eBay Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält:
Nein, da entsteht kein Kaufvertrag!
Nein, ein Kaufvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden!
usw, usw.
Große Irrtümer, die extrem teuer werden können...
Auch hier werden nämlich rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.
Das mit eBay Kleinanzeigen ist hier natürlich irrelevant, wenn es sich um einen Verkauf über eBay handelte.
Wiederholungstäter...;-)
OK 😂
Kauf Abbruch wurde von ihm bestätigt und war bei eBay und nicht bei Kleinanzeigen
Viel wichtiger ist: hattest du das iPhone auch wirklich? Denn die Rückerstattung kann auch der Rücktritt vom Betrugsversuch sein. Diesen Beweis solltest du auch unbedingt der Polizei vorlegen.
Einfach die Rechnung mitnehmen ?
Ja, das wäre ein sehr guter Beweis.
Er ist aber minderjährig