Vorladung bei der Polizei wegen Warenbetrug (wahrscheinlich eBay) bei Minderjährigem
Hallo liebe com.,
Meine Mutter hat heute eine Vorladung (für mich) wegen Warenbetrug erhalten. Ich habe mal so Restpostenpakete auf eBay verkauft. Habe dazugeschrieben kann alles drin sein (hab dann irgendwelche Werbeartikel, Fußbälle, billigware mit rein). Kann es sein, dass das deswegen ist. Eigentlich darf ich ja noch gar nicht bei eBay ein Konto haben, aber womit muss ich rechnen? Habe ja ausdrücklich erwähnt, dass alles drin sein kann. Habe aber natürlich angepreist mit Handys, Kameras, etc. (Habe auch wirklich zwei Handys versendet!). Hab jetzt jedenfalls voll Schiss (werde Mitte Mai 16)
Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)
5 Antworten
Natürlich ist das "deswegen".
Solche Auktionen sind zu 99,999% "unsauber" - leider gibt es auch immer noch Käufer, die drauf reinfallen.
Wenn du nicht komplett "Handys, Kemers, etc. (also alles was du angegeben hast) verschickt hast, hast du mehr als schlechte Karten.
Hinzu kommt nun evtl. noch Ärger wegen deiner Fake-Daten-Anmeldung; da du diesen account dann für unsaubere Geschäfte genutzt hast: Dir kann hier Vorsatz unterstellt werden.
Ab 14 Jahren bist du strafmündig - über das evlt. Strafmaß kann man aber nur spekulieren - dazu kann dir niemand etwas sagen.
Intelligent war das nicht, wer sich wegen ein paar Kröten soviel versaut, ist in meinen Augen richtiggehend dumm.
Auf deine Eltern könnte u. U. auch noch ein Verfahren zukommen - wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
sry. Schnelltippselfehler:
Kemers = Kameras
Ja,das ist arglistige Täuschung,so was haben die Kunden bei Ebay Gerne.Du wirst wohl allen das Geld zurück zahlen müssen und Deine Eltern werden wohl eine Geldstrafe für Dich bekommen oder Du bekommst Arbeitsstunden auf gebrummt.Es gab Leute,die boten Handys an und schickten leere Kartons,die kamen auch alle vor Gericht.Und Du bist erst 16 und fängst schon mit der Betrügerei an.Das ist echt traurig.
Das wäre alles Kaffeesatzleserei, dazu was zu schreiben, was Dich erwartet. Dazu müßte man die Angebote sehen, die Anzahl der Geschädigten und die Schandessumme kennen. Da ist zwischen einem "Dududu" beim Jugendamt und einer Bewährungsstrafe so ziemlich alles drin.
Ja, das geht. Aus dem Stand heraus muß dann aber schon eine GANZE Menge vorgefallen sein. Sowas ist nämlich die absolute Ausnahme.
ja, das ist das erste Mal. Zum Glück. Also mit sowas fang ich mit sicherheit nicht nochmal an...
Wenn du noch keine 18 bist, mit dem Alter geschummelt hast und der Käufer dies durch deinen Namen und deine Adresse feststellen könnte, hast du schlechte Karten.
ich denke da wurde das Konto der Mutter benutzt
Aber der Name des Kindes steht auf der Vorladung.
nein, habe mich mit meinem Namen angemeldet (nur falsches Geburtsdatum)
nimm dir einen Anwalt "vor der Aussage" !!!
Ich finde es nicht so schön was du gemacht hast aber wenn zumindest die Möglichkeit bestand und du darauf hingewiesen hast war es halt "Glückssache" was der jenige bekommt und damit auch selber Schuld wer auf so was rein fällt.
wirklich Bewährungsstrafe bei einem 15 jährigen?