Wurde von der Polizei vorgeladen wegen Warenbetrug gemäß Paragraph 263

6 Antworten

Hallo hansinuss,

Betrug gem. § 263 StGB kann man nur vorsätzlich und nicht fahrlässig und schon gar nicht ausersehen begehen.

Deshalb ist es jetzt wichtig, dass Du bei der Polizei glaubhaft da legen kannst, dass Du nicht beabsichtigt hast dem Käufer die Ware vorzuenthalten.

Die Frage die sich mir und sicherlich auch der Polizei stellen wird, ist ob der Käufer Dich nicht mehrfach angemahnt hat ihm die Ware zu zusenden und wenn das der Fall war, wieso Du nach mehreren Aufforderungen noch vergessen konntest die Ware zu verschicken.

Jedenfalls, wenn Du glaubhaft und schlüssig da legen kannst, weshalb Du einfach nur vergessen hast die Ware zu versenden dürfte sich das Strafverfahren erledigen.

Allerdings kann nicht die Polizei das Strafverfahren einstellen, sondern das kann nur die Staatsanwaltschaft.

Die Vorladung die Du von der Polizei erhalten hast ist der rechtlichen Verpflichtung geschuldet, dass dem Beschuldigten rechtliches gehör angeboten werden muss. Du musst zwar kein Gebrauch davon machen, aber ich rate Dir die Vorladung anzunehmen und die Anschuldigung, dass Du vorsätzlich die Ware nicht versendet hast aus dem Weg räumen.

Wenn Du bis dahin auch noch dem Käufer die Ware oder das Geld gesendet hast, ist das sicherlich hilfreich. Ich würde der Polizei auch einen dementsprechenden Empfangsbeleg zukommen lassen.

Die Polizei wird sich dann evtl. auch noch einmal mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und Deine Angaben überprüfen.

Wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat, wird sie die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übersenden.

Die Staatsanwaltschaft prüft dann die gesamte Ermittlungsakte und entscheidet dann, ob der Verdacht aufrecht erhalten werden kann, dass Du in betrügerischer Absicht gehandelt hast oder ob sich die Sache wirklich so da stellt, dass Du nur vergessen hast die Ware zu versenden. Vergesslichkeit ist nicht strafbar und dann wird das Verfahren auch eingestellt.

Schöne Grüße
TheGrow

Also wir sind umgezogen, das heisst ich und meine Familie und dann habe ich das Ebay Geschäft einfach vergessen. Ich habe heute zeitgleich mit der Betrugsanzeige die Ware, die ich verkauft hatte, in einem Karton im Keller gefunden und dann dämmerte mir, was es mit der Vorladung auf sich haben könnte. Ich habe alle Nachrichten die der Käufer mir geschrieben hatte nicht gelesen, daich nicht mehr in dem ebay account drin war und außerdem noch einen zweiten besitze den ich primär nutze. Den anderen zu benutzen war eine große Ausnahme.

@hansinuss

es handelt sich zusätzlich auch "nur" um 80€. Also ich denke nicht das die Staatsanwaltschaft bei jemandem der noch nicht mit der Polizei stress hatte ein Urteil fällt oder ?

@hansinuss

Das würde ich so auch vor der Polizei aussagen. Das Du zu dem Zeitpunkt wo die Auktion lief, bzw. unmittelbar danach umgezogen bist und deshalb auch im Umzugsstreß warst, wo man so einiges vergessen kann, kannst Du ja vor der Polizei anhand der Meldebestätigung oder des Mitvertrages belegen.

Denke die Chancen dass das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden stehen gar nicht schlecht. Im Endeffekt musst Du ja auch nicht beweisen, dass Du einfach nur vergessen hast die Sachen zu verschicken, sondern die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter muss Dir ja beweisen, dass Du vorsätzlich die Waren nicht verschickt hast.

Wie heißt es so schön. Im Zweifel für den Angeklagten.

@TheGrow

Ja das denke ich mir ja auch. Es ist nur sehr unangenehm auf einmal Täter für etwas zu sein deswegen wollte ich vorher schon mal in Erfahrung bringen was da auf mich zu kommt. Ich werde das der Polizei genau so sagen. Ich würde ja auch gerne beweisen, das ich die nachrichten nicht gelesen habe, aber das ist leider nicht möglich. Ich mein ich werde dem Käufer entweder den Artikel oder das Geld wieder geben und damit sollte sich das Ganze haben.

Danke für deine Antwort !

@TheGrow

Mich würde aber außerdem interessieren wie die Polizei einfach darauf kommt, das der Ankläger recht hat und mich überhaupt vorlädt. Oder gehen die allen Anzeigen nach ?

@hansinuss

Also der Ablauf des Strafverfahrens ist wie folgt:

  1. Die Polizei erhält Kenntnis von einer Straftat. In Deinem Fall, wird der Geschädigte eine Anzeige bei der Polizei gestellt haben

  2. Sobald die Polizei Kenntnis über eine Strafbare Handlung hat (und hier reicht der Verdacht aus) wird eine Strafanzeige gefertigt und damit beginnt das Strafverfahren zu laufen

  3. Im Laufe des Strafverfahrens ermittelt die Polizei und sammelt Beweise. Dazu zählen

    • Beweisgegenstände
    • aber auch Zeugenaussagen
  4. Dem Beschuldigten wird die Möglichkeit gegeben sich zu der Sache zu äußern

  5. Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft gesendet.

  6. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann

    • ob genügend Beweise vorliegen um den Strafatverdacht aufrecht zu erhalten
    • Dann stellt sie entweder das Verfahren wegen feststehender Unschuld oder mangels Beweisen ein
    • oder sie erlässt einen Strafbefehl oder
    • sie eröffnet das Hauptverfahren, an dessen Ende der Richter das Urteil spricht.

Meiner Meinung nach wird aber in Deinem Fall, wie ich schon geschrieben habe das Verfahren eingestellt, wenn alles stimmt was Du geschrieben hast.

Allerdings spielt bei der Einstellung des Verfahrens keine oder zumindest nur eine untergeordnete Rolle, wie hoch der Schaden war oder ob Du noch nie gerichtlich in Erscheinung getreten bist.

Entscheidet ist, ob Du eine strafbare Handlung, in Deinem Fall den Straftatbestand des Betruges erfüllt hast.

Schönen Abend Dir noch
TheGrow

Warenbetrug ist es nur, wenn Du nie die Absicht hattest zu liefern. Wenn Du die Polizei überzeugen kannst, dass Du es nur vergessen hast, und am besten die Lieferung schnell nachholst, dann ist die Sache erledigt.

Du hättest die Ware verschicken müßen, was man verkauft muß der Käufer auch bekommen, Du hast ja auch das Geld bekommen,Jetzt hilft nur ein Rechtsanwalt

Ich habe es ja schlichtweg vergessen und nie die Absicht gehabt es nicht zu verschicken.

Ich weiß nicht von wem die Anzeige kommt,

Was war denn da bei ebay? Hast Du was verkauft, das Geld bekommen und die
Ware nicht verschickt? Warum machst Du sowas?

also ich habe etwas verkauft und es dann total vergessen. Das war eigentlich alles

Was soll ich jetzt machen ?

Das könnte ein Fall für den Rechtsanwalt sein.

Das ist ein toller Ratschlag. Der Anwalt kostet unnötig Geld. Was soll der denn bewirken?

Schick den Artikel ab (mit Nachsweis!), erkläre bei der Vorladung, wodurch es zu der Verzögerung gekommen ist, und damit ist die Sache erledigt.