Anzeige wegen warenbetrug was passiert nun ?

4 Antworten

Von der Polizei gibt es keine Strafen, dafür sind in Deutschland die Gerichte zuständig.

Bewahre den Kontoauszug für die Rücküberweisung auf und lege ihn vor, solltest Du zur Vernehmung bestellt werden. Ansonsten solltest Du nichts weiter zur Sache sagen.

Betrug ist kein Antragsdelikt. Auch die Rücknahme der Anzeige (was sowieso nicht möglich ist) ändert nichts am Lauf des Strafverfahrens. Allerdings muss Betrug vorsätzlich begangen werden, Schlamperei ist kein Vorsatz,  von daher hast du den TB des § 263 StGB nicht erfüllt. Schadenswiedergutmachung erfolgte, daher dürfte eine Einstellung folgen.  

Wenn, dann vom Gericht.

Zahle das Geld sofort zurück, lege der Polizei den Nachweis darüber vor und die Sache sollte erledigt sein.

warum Geld zurück zahlen und nicht die Ware doch noch verschicken ?