Anzeige wegen Verkehrsgefährdung erstatten?

4 Antworten

ich wäre ganz frech und würde ihn anzeigen und zusätzlich zum autohaus gehen

Gemäß deiner Schilderung kann der andere Fahrer durchaus eine Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs begangen haben. Dazu aus dem StGB:

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs (1) Wer im Straßenverkehr (...) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,(...) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der andere Fahrer ist beim Überholen falsch gefahren, und zwar grob verkehrswidrig und rücksichtslos (nur zum eigenen Vorteil) und hat dabei Leib und Leben anderer Menschen (nämlich deines) und auch fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, nämlich dein Auto.

Für eine Anzeige brauchst du keinen Zeugen denn du selber bist ja Zeuge. Außerdem musst nicht du die Tat beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft. Dazu wird sie dich als Zeugen benennen. Und wenn deine Aussage dem Richter hinreichend glaubwürdig erscheint, dann kann er den anderen auch verurteilen.

Zum Problem könnte aber folgendes werden:
Hast du dir neben Kennzeichen, Automarke und Werbeaufkleber auch den Fahrer so genau anschauen können, dass du ihn ggf. identifizieren kannst?

Wenn du willst, dass der Fahrer Ärger bekommt, dann kannst du schon ne Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung machen. Dir persönlich bringt die Anzeige nichts, außer vielleicht Genugtuung!

Natürlich könntest Du den Fahrer anzeigen, aber ohne Zeugen stünde Aussage gegen Aussage und damit wären die Erfolgsaussichten äusserst gering.

Und Du könntest das Autohaus freundlich anschreiben, denn das könnte zwar ein Mitarbeiter, aber ebenso ein potentieller Kunde auf Probefahrt gewesen sein, der mal sehen wollte, "was der Wagen so kann".

Natürlich war das Verhalten nicht nur unkorrekt, sondern auch sehr gefährlich, aber....