Anzeige wegen Verkehrsgefährdung erstatten?
Hallo,
ich komme gerade von ein paar geschäftlichen Terminen heim und auf der Fahrt hatte ich eine äußerst brenzlige Situation:
Autobahn, 2-spurig, auf 120km/h beschränkt. Rechts viele Lastwagen, auf der linken Seite überholen die PKWs mit ca. 120. Auf einmal kommt von hinten ein PKW, der mindestens 180 gefahren ist, weicht kurz recht in eine Lücke zwischen zwei LKWs aus und überholt mich rechts um dann ohne zu blinken links rüberzuziehen und mich zu einem Ausweichmanöver mit Vollbremsung zu zwingen, sonst wäre er in mich hineingefahren. Ich bin haarscharf einem Crash in die Leitplanke mit ca. 120 Sachen entgangen. Da kann viel passieren!
Jetzt habe ich gleich gesehen, dass es ein Vorführ- oder Werkswagen eines Autohauses war. Seitlich und hinten Werbung für das Autohaus und das neue Modell (für das ich mich zufällig auch interessiere). Und wie es der Zufall auch will, steht das Auto nach meiner Ausfahrt wieder vor mir an der Ampel. Bei der Gelegenheit habe ich mir nochmal Autohaus und Nummernschild notiert.
Jetzt die Frage: Was würdet ihr machen? Ich bin sonst kein Querulant und Nörgler und hab noch nie jemanden angezeigt. Bei dem hätte ich aber gute Lust, denn der gefährdet das Leben anderer. Er ist auch danach sehr rücksichtslos weitergefahren.
Jetzt war ich allerdings alleine im Auto und so wird das ohne Zeugen vermutlich im Sande verlaufen. Meine zweite Idee wäre mal an das Autohaus zu schreiben. Falls das ein Mitarbeiter war, könnte der wenigstens da mal einen auf den Deckel bekommen. Ist ja eigentlich reichlich blöd, mit dem Auto voller Werbung für die Firma (auch noch Autohaus) in solcher Weise unterwegs zu sein.....
4 Antworten
ich wäre ganz frech und würde ihn anzeigen und zusätzlich zum autohaus gehen
Gemäß deiner Schilderung kann der andere Fahrer durchaus eine Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs begangen haben. Dazu aus dem StGB:
§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs (1) Wer im Straßenverkehr (...) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,(...) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der andere Fahrer ist beim Überholen falsch gefahren, und zwar grob verkehrswidrig und rücksichtslos (nur zum eigenen Vorteil) und hat dabei Leib und Leben anderer Menschen (nämlich deines) und auch fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, nämlich dein Auto.
Für eine Anzeige brauchst du keinen Zeugen denn du selber bist ja Zeuge. Außerdem musst nicht du die Tat beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft. Dazu wird sie dich als Zeugen benennen. Und wenn deine Aussage dem Richter hinreichend glaubwürdig erscheint, dann kann er den anderen auch verurteilen.
Zum Problem könnte aber folgendes werden:
Hast du dir neben Kennzeichen, Automarke und Werbeaufkleber auch den Fahrer so genau anschauen können, dass du ihn ggf. identifizieren kannst?
Wenn du willst, dass der Fahrer Ärger bekommt, dann kannst du schon ne Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung machen. Dir persönlich bringt die Anzeige nichts, außer vielleicht Genugtuung!
Natürlich könntest Du den Fahrer anzeigen, aber ohne Zeugen stünde Aussage gegen Aussage und damit wären die Erfolgsaussichten äusserst gering.
Und Du könntest das Autohaus freundlich anschreiben, denn das könnte zwar ein Mitarbeiter, aber ebenso ein potentieller Kunde auf Probefahrt gewesen sein, der mal sehen wollte, "was der Wagen so kann".
Natürlich war das Verhalten nicht nur unkorrekt, sondern auch sehr gefährlich, aber....