Hat man beim Abbiegen von einer Linksabbiegerampel mit Peil immer Vorfahrt?

8 Antworten

Wenn es eine spezielle Grünphase für Linksabbieger gibt, kann man fahren, weil der Gegenverkehr gesperrt ist. Allerdings kann es sein, dass im Gegenzug Rechtsabbieger einem entgegen kommen. Wenn man in der Linksabbiegerspur bleibt und die entgegen kommenden Rechtsabbieger in ihrer Spu, sollte es dabei keine Probleme geben.

Grundsätzlich gibt es für dich als Linksabbieger zwei Möglichkeiten:

1. Die Ampel zeigt keinen Pfeil, gilt für andere sowie auch für dich als Linksabbieger. In diesem Moment ist es so, dass du als Linksabbieger dann mit entgegenkommendem Verkehr bzw Rechtsabbiegern rechnen musst, die dann auch Vorrang haben. Es gibt zuweilen auch diese kurzen Spuren für Rechtsabbieger (ich glaube, man nennt die freie Rechtsläufer), die an der Ampel vorbeifähren. Die stoßen hinter der Kreuzung dann auf die Querfahrbahn, wobei an dieser Stelle oft RvL gilt.

2. Hast du eine Linksabbiegerspur und eine richtige dir zugeordnete Ampel mit Linksabbiegerpfeil, dann signalisiert man dir damit, dass du keinen Gegenverkehr hast, dass du fahren kannst. Hat der Gegenverkehr einen dieser freien Rechtsläufer, dann darf auch dieser nur mit einem "Vorfahrt gewähren" auf die Querfahrbahn geleitet werden, so dass du als Linksabbieger unbehindert durchfahren kannst.

So .. der Gegenverkehr könnte aber einen sog. Grünpfeil haben (auf Blech). Dann könnte zwar von gegeüber ein Fahrzeug rechts abbiegen, aber der müsste jede Vorsicht walten lassen, um dich nicht zu behindern. Du hast in jedem Fall Vorrang vor ihm.

Oft hat man die Situation, dass die Querstraße zwei Spuren hat. Viele sind der Ansicht, dass den Linksabbiegern von einer Seite und den von gegenüber kommenden Rechtsabbiegern der anderen Seite jeweils eine eigene Spur zur Verfügung steht. Dem ist aber nicht so, man darf seine Spur innerorts frei wählen. Man darf als Linksabbieger durchaus in die rechte Spur der Querstraße abbiegen, ohne sein Vorrecht zu verllieren. Eine Regelung, wem welche Abbiegerspur gehört, wäre vielleicht einmal sinnvoll, aber es gibt sie nicht.

Zwei Punkte noch .. der in einer Antwort erwähnte Räumungspfeil. Ist auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung ein grüner Pfeil zu sehen, dann signalisiert man dadurch, dass der Gegenverkehr rot hat und die Linksabbieger die Kreuzung ungestört räumen können.
Und der andere Punkt .. Befinden sich auf der Kreuzung noch Fahrzeuge aus irgendeiner Richtung, die es in ihrer vorhergehenden Ampelphase nicht geschafft haben durchzukommen, dann haben die in jedem Fall das Vorrecht, um die Kreuzung zu räumen. Ist die Kreuzung noch nicht frei, dann darf nämlich auch bei grüner Ampel noch nicht losgefahren werden.

Grundsätzlich nein.

Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat mit Beschluss vom 18.02.2010 (Az.: 12 U 107/09) zu dieser Thematik Stellung genommen. Das KG Berlin hat entschieden, dass die Haftungsquote in der Regel 1/3 zu 2/3 zu Gunsten des Kreuzungsräumers beträgt, wenn auf einer lichtzeichengeregelter Kreuzung ein sog. Kreuzungsräumer, der sich am Ende der für ihn geltenden Grünphase noch im Kreuzungsbereich befindet, mit einem bei Grün angefahrenen Fahrzeug des Querverkehrs kollidiert.

Du hast nach diesem Urteil also 2/3 Schuld im Bereich der Haftung.

Franticek  25.06.2015, 10:56

Der Fragesteller spricht aber von einer Abbiegeampel mit Linkspfeil und nicht von einem Räumungspfeil.

Durch Rückstau etc. kann es immer mal zu solchen Problemen, wie von dir geschildert, kommen. Ich würde auf jeden Fall immer vor dem Abbiegen noch mal gucken.

zunächst mal ist es so, dass diese ampel mit linkspfeil dir garantiert, dass du freie fahrt gegenüber dem gegenverkehr/kreuzenden verkehr hast. wenn du also so einen pfeil in der ampel siehst, kannst du sicher sein, dass du keinen gegenverkehr hast.

zu deiner konkreten situation: wenn dieser rechtsabbieger verkehrsbedingt nicht abbiegen konnte, hättest du ihm schon die vorfahrt gewähren können.allerdings könnte es sein, dass an seiner ampel ein grüner pfeil angebracht war und der rechtsabbieger unberechtigterweise, da eben nicht frei von gegenverkehr, in die kreuzung einfuhr.

wie ein gericht entscheidet wenn es kracht, kann ich nicht abschätzen.

jedenfalls solltest du in so einer situation versuchen einen crash zu vermeiden und ruhig mal auf deine vorfahrt verzichten, falls der andere zu dämlich ist.

annokrat