Unfall mit Straßenbahn, wer ist schuld?

6 Antworten

Kann man pauschal nicht beantworten, da Strasenbahnen (definiert jeder anders) nach EBO, BoStrab oder StVo unterwegs sein können. Bei letzterm gelten die gleichen regeln wie bei Autos, bei ersteren Beiden haben sie immer Vorrang.
Um welchen Hbf handelt es sich denn?

Normalerweise hat Straßenbahn immer Vorrang aber Fußgänger ja auch (wenn man mit dem Auto unterwegs ist) ..

Seit wann haben Fußgänger immer Vorrang gegenüber den Autos? Sie dürfen auch nicht einfach so über die Straße laufen und darauf setzen, dass die Autos anhalten.

Dem Autofahrer kann in so einem Fall dann höchstens eine Mitschuld resultierend aus der Betriebsgefahr des Autos zugerechnet werden.

Fußgänger haben auf einer Fahrbahn nur dann Vorrang, wenn dies durch einen Zebrastreifen (Verkehrszeichen 350 sowie Fahrbahnmarkierung) entsprechend gekennzeichnet ist. Ansonsten haben auf Fahrbahnen stets die Fahrzeuge Vorrang.

Eichbaum1963  11.03.2016, 17:45

Kleine Info: Zeichen 293, die Fahrbahnmarkierung, ist das Vorschriftszeichen, Zeichen 350 hat nur hinweisenden Charakter. ;)

Fußgänger haben gegenüber Autos nur an Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") Vorrang - und Du schreibst, dass es dort keinen gibt.

Aber selbst wenn es dort einen Zebrastreifen gäbe, hätten nach §26(1) der StVO (

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

) Fußgänger zwar gegenüber fast allen Fahrzeugen Vorrang, aber eben nicht vor Schienenfahrzeugen.

Auch sonst sind Schienenfahrzeuge durch etliche Sonderregelungen der StVO bevorzugt - das ist auch sinnvoll und nötig, weil sie weder besonders gut bremsen noch ausweichen können.

Daher kann man fast pauschal sagen: Bei einem Unfall zwischen einem Schienenfahrzeug und irgendeinem "Anderen" hat höchstwahrscheinlich der "Andere" (den größeren Teil der) Schuld.

Außer einer Lichtsignalanlage (auch Ampel genannt^^) würde hier eh nichts nützen, nicht einmal ein Fußgängerüberweg (Zeichen 293), denn § 26 StVO, Abs. 1 sagt:

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von
Schienenfahrzeugen
den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von
Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar
benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html

Und Fußgänger haben nicht immer Vorrang - das ist ein Irrglaube. ;)