Anzeige-Name und Kontonummer?

6 Antworten

Auch ich habe mal einen ähnlichen Fall gehabt.
Bei mir war es so, dass ich sogar noch über Namen und Adresse des Betrügers verfügte.
Nachdem ich dann einen Strafantrag bei der Staatsanwalt am Ort des Betrügers gestellt hatte, hörte ich lange nichts mehr von der Sache.
Schließlich habe ich nach einem Jahr einen Rechtsanwalt beauftragt, noch einmal nachzuhören.
Dieser Rechtsanwalt bekam dann folgende Antwort:
"Ich habe für Ihren Unmut vollstes Verständnis Auch ich würde mich darüber ärgern, wenn die Bearbeitung meines Falles, solange dauern würde. Sie haben vollkommen recht, wenn sie sich beschweren".

Nach dieser Nachricht habe ich es dann aufgegeben die Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit zu stören.

P.S.
Falls Du eine Anzeige machst, findet die Sstaatsanwalt oft ein neues Korn in der Suppe. Verwende besser das Wort Strafantrag, dann hast Du mehr Chancen auf Bearbeitung Deines Falles..

Hallo, gar nicht so einfach Deine Situation, aber doch relativ leicht zu lösen.

Für Österreich habe ich keine Online-Wache gefunden, demnach kannst Du hier also keine Anzeige über das Internet machen. (Außer evtl. per E-Mail). Fraglich ist ohnehin, ob Dir eine Anzeige (nur) in Österreich weiter hilft, da ja das Konto bei einer deutschen Bank geführt wird.

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall auch bei der Polizei in Hamburg (Hamburger Sparkasse) Anzeige erstatten. Dies kannst Du schriftlich oder auch über die Online-Wache tun. https://www.polizei.hamburg/onlinewache/

Du solltest bei der Anzeige die Kommunikation mit dem Täter, einen Kontoauszug auf dem die Zahlung erkennbar ist, die Kleinanzeige und Deine telefonische und elektronische Erreichbarkeit bereit halten.

Über das Konto kann zumindest der Kontoinhaber ermittelt werden...

Viel Erfolg und teile doch mal mit, was aus der Sache geworden ist.

Ja, die Angaben reichen aus...die Chancen stehen schlecht, denn solche Leute sind in der Regel hoch verschuldet und bei denen ist auch nichts zu holen...

Ja, du kannst den Verkäufer anzeigen. Dein Geld bekommst du dadurch nicht zurück. Dafür benötigst du einen Anwalt, der auch nur dann hilft, wenn die Gegenpartei Geld hat.

Du kannst Anzeige erstatten, musst aber einen Anwalt einschalten, um das Geld zurückzubekommen.