Anzeige nach Pinkeln auf Raststätte?

4 Antworten

Ich glaube, das war nur ein Zufall. Und ich glaube nicht, daß da noch was kommt. Wenn, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit und du bekommst eine Verwarnung.

Was anderes ist, wenn du dich ihr offensichtlich "gezeigt" hast - wovon ich jetzt aber nicht ausgehe.

Du behauptet das gegenteil. Aussage gegen Aussage (außerdem seit ihr zu zweit 2:1) du hast nichts großes zu erwarten. Und wenn, dann kann man dir eh nichts (war jemand dabei um ihre Aussage zu bestätigen?)

rumrichs 
Fragesteller
 06.09.2015, 21:40

Nein die Dame war allein!

migebuff  06.09.2015, 23:40

Aussage gegen Aussage

Einer darf lügen und ist persönlich betroffen, der andere ist zur Wahrheit verpflichtet und hat mit der Sache nichts am Hut - ja, zwei völlig gleichwertige Aussagen...

Die kann sich aufschreiben was sie will.Da steht Aussage gegen Aussage.Es läst sich also nicht beweisen und wird fallen gelassen.

Gar nichts kann dir passieren. Das Aufschreiben muß auch gar nichts mit dir zutun gehabt haben. Die Welt hat ganz andere Sorgen als ins Gebüsch pinkelnde zu bestrafen.