Macht es Sinn, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten?

7 Antworten

Mir hat auch vor ca. einem Jahr jemand die komplette Beifahrerseite verkratzt. Da es sich um zwei Kratzer vom Spiegel bis zum Tankdeckel handelte, hat die Polizei sofort gesehen, dass das mutwillige Zerstörung war und die Anzeige aufgenommen. Das Verfahren wurde irgendwann eingestellt, aber die Vollkasko hat den Schaden bezahlt. Ich musste nur die Selbstbeteiligung zahlen.

Dabei kommt sicher nichts heraus. Aber die Versicherung verlangt es. Warum eigentlich?

Als ehemalige Mitarbeiterin einer Kfz-Versicherung kann ich dir nur raten, den Schaden auf allen Fall anzuzeigen. Denn wenn du ihn über die Vollkasko laufen lassen möchtest, wird sicher danach gefragt werden. Für die Versicherung macht es nämlich einen Unterschied, ob du den Kratzer selbst gemacht hast (was man leicht unterstellen kann, wenn der Schaden nicht gemeldet/angezeigt wird) oder ob es jemand anders war - sollte dieser jemand durch einen dummen Zufall, Zeugenaussagen oder gute Ermittlungsarbeit der Polizei jemals gefunden werden, darf die Versicherung sich dann nämlich ihr Geld von ihm zurückholen. Oder es zumindest versuchen. Mal abgesehen von der versicherungstechnischen Seite würde ich aber trotzdem auf allen Fall zur Anzeige raten, manchmal wird ja doch jemand gefunden und wenn du die Sache erst gar nicht anzeigst (was ja ausser etwas Zeit nichts kostet), dann bringst du dich selbst um diese Chance.

Anzeige gegen Unbekannt ist in Deinem Fall oft schon aus formalen Gründen nötig, damit die Versicherung zahlt.

In der Regel werden diese Anzeigen zwar rasch wieder eingestellt, aber es kann auch anders kommen. Mir wurden vor Jahren mal in einer anderen Stadt, in der ich übernachtet habe, mal die Seitenscheiben des Pkw an der Fußgängerseite eingeschlagen.

Dies geschah mit allen Pkw in der Straße in der Nacht. Fast alle haben Anzeige erstattet, natürlich gegen Unbekannt. Aufgrund weiterer Ermittlungsarbeit der Polizei konnte der Täter nachher gefasst werden. Ob meine Versicherung sich an ihm schadlos halten konnte, weiß ich allerdings nicht.

Wenn Du eine Versicherung einschalten willst bzw. kannst, dann mußt Du Anzeige erstatten.