Darf man auf Autobahnen filmen wenn jemand einem zu dicht auffährt?

9 Antworten

Solange 'man' ein Beifahrer ist, darf dieser einen Verkehrsverstoß filmen. Du als Fahrer darfst das natürlich nicht.

Über einen max. 10-sekündigen Abstandverstoß würde ich nichtmal nachdenken. Willst du jeden anzeigen, der was nicht richtig macht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kann ich bei der Polizei Anzeige erstatten?

Kannst Du - theoretisch. Nur nachweisen können wirst Du es wohl nicht.

Ergo: Aussage gegen Aussage - und damit ist die Geschichte erledigt.

Was ist mit dem Video?

@heiligerhelfer

Das ist verboten. Damit hast du dich in Deutschland strafbar gemacht.

@Maarduck

Vor allem hätte mich interessiert, wie man als Fahrzeugführer den Hintermann filmen will, ohne ein entsprechendes Gerät in die Hand zu nehmen.

Im Übrigen würde das Material wahrscheinlich nicht zugelassen, weil keine geeichte Messapparatur vorhanden ist und, wenn man den Verfolger im Rückfenster filmt, nirgendwo ein Hinweis auf die gefahrene Geschwindigkeit zu sehen ist, geschweige denn vom Kennzeichen bei dem Abstand.

Mein Tip, lehn dich zurück und genieße dein Feierabendbier.

Dashcam? Hinten angebracht? Überall auf der Welt nichts neues. Laut neuesten Gerichtsbeschlüssen sogar als Beweismittel anerkannt. Datenschutzrechtlich allerdings noch ein Problem.

Aussage gegen Aussage - und damit ist die Geschichte erledigt.

Dieser Irrtum scheint überhaupt nicht mehr auszurotten sein, denn er stimmt so einfach nicht. Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter, welche Aussage glaubwürdiger ist und welche nur eine Schutzbehauptung darstellt. In der Regel wird dann davon ausgegangen, dass jemand der die Anzeige aufgibt, das nicht ohne Grund tut, während jemand der angezeigt wurde, sich einfach nur rausreden möchte.

Zudem kommt dazu, das eine falsche Zeugenaussage eine Straftat darstellt, eine Flaschaussage eines Angeklagten jedoch nicht.

Habe das selber erlebt, dass die Aussage in meiner Anzeige und die Aussage des Angezeigten sich völlig widersprachen und sonst keine weiteren Beweismittel oder Zeugenaussagen vorlagen. Der Richter hat mich als glaubwürdig eingestuft, den Angeklagten aber nicht und daher ging er für 2,5 Jahre, nur aufgrund meiner Aussage, hinter Gitter.

Merke: eine glaubwürdige Zeugenaussage ist ein gerichtlich verwertbarer Beweis, egal was der Angeklagte behauptet.

Schildere mal den genaueren Sachverhalt. Bist du plötzlich nach links rausgezogen?

Wie viel war erlaubt?

Hast du auf der linken Spur nur mit 130 überholt?

Ja es war 130 erlaubt und habe auf der linken Spur überholt,weil die rechten langsamer als 130 fuhren.

Wenn du das wirklich dann über mehrere KM machst fahr ich dir auch Irgendwann dicht auf. Fahr auf die rechte Spur - so wie es sich gehört.

@Alexderschwabe

Er soll also gegen die langsameren Autos auf der rechten Spur fahren, nur damit du überholen kannst?

Die Wahl des Fahrstreifens hängt übrigens nicht davon ab, wie schnell man fährt.

@ronnyarmin

Es gilt das Rechtsfahrgebot. Das war mein Fehler.

@heiligerhelfer

Wenn du, wie du geschrieben hast, überholt hast, kannst du nicht rechts fahren. Du mußt deinen Überholvorgang nicht abbrechen, nur weil Jemand dich überholen will.

Du brauchst kein Film, deine Zeugenaussage reicht aus. Würdest du filmen könnte man davon ausgehen das du ihn genötigt hast um zu filmen

Es gibt Rückspiegel, die sagen einem wenn ein schnelleres Auto vorbei will.
Blinker rechts und Spur freimachen soweit möglich.
Wenn er dann geblitzt und/oder angehalten wird, bekommt er seine Strafe.

Lg