Anzeige bekommen wegen Nötigung im Straßenverkehr?

8 Antworten

Absolut rechtens und erfreulich dass Du erwischt wurdest!

Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn und der PKW vor Dir befand sich zu Recht auf der linken Spur da er im Überholvorgang war.

Du hast sowohl den Sicherheitsabstand einzuhalten als auch geduldig zu warten bis dieser Überholvorgang der vorausfahrenden Fahrzeugs beendet ist und die Spur frei gemacht wird.

Den Wagen durch mehrfache Lichthupe und dicht auffahren unter Druck zu setzen die Bahn für Dich freizumachen obwohl er nicht kann steht Dir nicht zu und ist eindeutig Nötigung!

grubenschmalz  26.02.2017, 10:07

Doch, es gibt eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen.

Und zudem gilt auch das Rechtsfahrgebot sowie das Gebot "zügig" zu überholen.

Gerneso  26.02.2017, 10:09
@grubenschmalz

Der Wagen vor ihm ist etwa 100 gefahren. Nicht 30!

Und zügig bedeutet nicht sich der Geschwindigkeit des Drängler anpassen müssen!

Im Überholvorgang darf man links bleiben. Und es wurde ja klar gesagt dass die rechte Spur nicht frei war! Rechtsfahrgebot ist in dem Fall also nicht anzuwenden!

RainerB76  26.02.2017, 10:22
@Gerneso

Zügig bedeutet nicht sich der Geschwindigkeit des Dränglers anzupassen...

Stimmt, zügig bedeutet der Überholvorgang muss spätestens nach 45 Sekunden abgeschlossen sein, schafft man dies nicht, ist nicht zu überholen...

Gerneso  26.02.2017, 10:24
@RainerB76

45 Sekunden pro Wagen. Wenn der mehrere dicht hintereinander fahrende LKW überholt verlängert die Zeit sich um weitere 45 Sekunden pro Wagen!

RainerB76  26.02.2017, 10:33
@Gerneso

45 Sekunden pro Überholvorgang...

Ist nach einem Überholvorgang, ob ein oder mehrere Fahrzeuge, egal, keine Lücke einzuscheren, so darf auch nicht überholt werden...

Crack  26.02.2017, 10:38
@grubenschmalz

Doch, es gibt eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen.

Und zudem gilt auch das Rechtsfahrgebot sowie das Gebot "zügig" zu überholen.

Was hat das denn mit der Frage zu tun?

Die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von mehr als 60km/h war gegeben.
Und wie soll man das Rechtsfahrgebot einhalten wenn der rechte Fahrstreifen von anderen Fahrzeugen befahren wird die man gerade überholt?

Crack  26.02.2017, 10:40
@RainerB76

Ist nach einem Überholvorgang, ob ein oder mehrere Fahrzeuge, egal, keine Lücke einzuscheren, so darf auch nicht überholt werden...

Das ist praxisfern.

RainerB76  26.02.2017, 10:43
@Crack

Sicher ist das praxisfern, so sollte es aber im Regelfall sein...

Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist auch praxisfern und teils unmöglich, trotzdem wird es geahndet...

Gerneso  26.02.2017, 10:51
@RainerB76

Auch wenn es Rasern missfällt: Die Straße gehört nicht dem der die meisten PS hat und keiner ist gezwungen einen Unfall zu provozieren indem er in eine zu enge Lücke auf der rechten Spur einschert und dort jemanden schneidet nur damit ein Raser freie Bahn hat!

RainerB76  26.02.2017, 11:08
@Gerneso

Ich bin weder für die Raser, noch für die Schleicher...

Ich habe lediglich geschrieben wie es eigentlich sein sollte...

Mit ein bisschen Rücksicht von beiden Seiten aus könnte man ein Miteinander finden...

Und zwar genauso dass weder der "Raser" ewig einem langsameren Verkehrsteilnehmer nachfahren müsste, als auch dass der langsamere sich in eine zu kleine Lücke quetschen müsste, denn wenn der langsamere mal Rücksicht auf den "Raser" nehmen würde und mal freundlich rechts blinken würde, dann würde evtl. mal einer auf der rechten Spur Rücksicht nehmen und Platz machen.

 Hat der "Raser " dann überholt, kann ja der langsamere wieder links raus und die Abstände auf der rechten Spur passen auch wieder...

Auch wenn es Dir missfällt, die 45 sec gelten trotzdem und Rücksicht sollte man nehmen...

grubenschmalz  26.02.2017, 11:24
@Gerneso

Wenn LKW knapp 90 fahren (was sie effektiv tun) und der Überholende gerade einmal mit 10km/h mehr überholt, ist das definitiv nicht zügig.

Ändert aber nichts daran, dass das Verhalten des Fragestellers Nötigung war.

Gerneso  26.02.2017, 11:37
@RainerB76

Egal wie. Der Drängler schreibt ja ganz klar dass ihm bewusst war dass der vor ihm fahrende PKW nicht nach rechts ausweichen konnte. In Luft auflösen ist ebenfalls nicht möglich.

Dann also zu bedrängen und nötigen war also falsch und wird zu Recht auch geahndet.

Da stimmt doch was nicht in der Fragestellung. Nötigung im Straßenverkehr ist ein Offizialdelikt. Die Anzeige wird dann von einem Staatsanwalt / der Polizei verfolgt. Die wird aber nur tätig wenn einigermaßen sichere Beweise für das Vergehen vorgelegt werden können.  Im Übrigen sollten solche Drängler - so wie geschildert -für viele Monate buchstäblich aus dem Verkehr genommen werden.  

Das ist rechtens, zu dichtes auffahren und die Lichthupe, das ist OK ? Wo sollte er den hin , rechter Spur blockiert t? Deine Nötigung bezieht sich darauf das du Ihn genötigt hast schneller zu Fahren.

Wenn es sich wirklich 100%ig so abgespielt hast, wie du schilderst, dann bist du im recht. Die Lichthupe darf auf der Autobahn betätigt werden, wenn man das Überholen signalisieren möchte.

Was ich mir vorstellen kann ist, dass der Fahrer sich durch das dichte ranfahren und gleichzeitigen betätigen der Lichthupe genötigt gefühlt hat.

Am besten konsultierst du selber einen Anwalt und schilderst ihm die Sachlage, vorteilhaft wäre es, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast.

Nach meinem ermessen sollte alles für dich gut ausgehen, da du erstens im Recht bist und zweitens hierbei Aussage gegen Aussage steht. Mit einem Anwalt der sich mit Verkehrsrecht auskennt und den richtigen Argumenten wirst du die Anzeige schnell beiseite schaffen.

Unentwegte  26.02.2017, 09:57

Was bringt´s denn bitte, die Lichthupe ´reinzuhauen, wenn der Andere keine Möglichkeit hat, nach rechts zu fahren!!! Er schreibt doch selber, dass die  rechte Bahn voll von LKWs war!

braingebuged  26.02.2017, 10:01
@Unentwegte

Sorry mein Fehler. Habe den Part falsch gelesen und mir bildlich eine 3-spurige Autobahn vorgestellt und habe laut seinen Aussagen gedacht, die Mittelspur wäre frei gewesen.

Das ändert die Sachlage natürlich erheblich, wenn der PKW-Fahrer keine Möglichkeit zum ausweichen hatte und du ihn mit dem dichten auffahren und der Lichthupe genötigt hast.

Ziehe damit meinen Kommentar von oben zurück und gehe von aus, dass die Anzeige gegen dich völlig korrekt ist.

premme  26.02.2017, 10:12
@braingebuged

Hallo @braingebuged,

Toll, einfach toll.

Da ist mal einer, der seinen Fehler einsieht, und es auch noch schriftlich bekundet.

Sehr selten, eigentlich Nie.

Gruß

Ich finde auch, dass Drängler, dichtes Auffahren und Lichthupe absolut eine Nötigung sind!
Warum überhaupt dieses Verhalten? Weil es "jeder macht"? Weil der Wagen vor Dir zu langsam fuhr?
Nee, man könnte auch mal angemessen reagieren: Abstand halten, warten bis die Bahn frei ist.
Sich jetzt damit rauszureden, die Lichthupe sollte als freundliches Zeichen zu verstehen sei, dass man überholen wollte? Lächerlich!!!
Ist es sooo wichtig, ein paar Minuten rauszuholen? Wen interessiert das am Ende des Tages noch?

RainerB76  26.02.2017, 10:25

So "lächerlich" ist dieses freundliche Zeichen nicht...

Ist ja so in der StVO erwähnt...

grubenschmalz  26.02.2017, 11:25

Sich jetzt damit rauszureden, die Lichthupe sollte als freundliches Zeichen zu verstehen sei, dass man überholen wollte? Lächerlich!!!

Lichthupe steht explizit als Ankündigung zum Überholen in der StVO

Daktaritytoalba  26.02.2017, 18:36

Ja, natürlich steht es in der StVo.
Aber bitte: Den meisten Dränglern geht es nicht darum, sich vorbildlich an die StVO zu halten 😉
Es geht doch seitens der Drängler zu mitzuteilen: Los, mach' endlich Platz!

Wird man dann wegen Nötigung belangt, versucht man plötzlich, seinen Allerwertesten mit Hilfe der StVo zu retten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! 😜