Links blinken auf linker Spur erlaubt?

4 Antworten

Wenn Du Pech hast bist Du dran. Dauerblinken wird oft als Nötigung angesehen.

Diese Antwort ist F A L S C H !!!

                    -siehe meine Antwort-

Gruß, der Quicky

hallo

nina 1510 blickt durch

gruss mike

Hallo,der Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung:

In § 5 StVO heißt es im Absatz 5

5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Man darf also ausdrücklich mit dem Fernlicht blinken, den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen und sogar hupen, da Autobahnen immer außerhalb geschlossener Ortschaften sind.

Natürlich ist dabei der Sicherheitsabstand (übrigens der halbe Tachowert in Metern und nicht 2 Sekunden!!!) einzuhalten.

In Verbindung mit einem zu geringen Sicherheitsabstand jedoch, kann der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein.

Gruß, der Quicky

Soweit ich weiß darf man den Fahrer vor sich darauf aufmerksam machen, das man vorbei möchte (Lichthupe). Selbstverständlich unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und ohne zu Drängeln. Dauerlinksblinken halte ich für Blödsinn, weil dann der Verdacht entsteht, Du hast vergessen den Blinker auszuschalten.

korrekt