Fernlicht vergessen nun anzeige wegen nötigung. was tun?

14 Antworten

Zunächst einmal für alle die hier etwas von Beweis oder Aussage gegen Aussage schreiben. Der Anzeigende gilt gleichzeitig als Zeuge und darf unter Strafandrohung nicht Lügen. Der vorrausfahrende mag das als Nötigung aufgefasst haben das bedeute aber noch nicht das es auch wirklich eine war. Du wirst zu einer Stellungnahme aufgefordert und da kannst du mit oder ohne anwaltliche Hilfe ja dann darlegen das du nur vergessen hast das Fernlicht aus zu schalten. Im Zweifel entscheidet dann ein Richter welcher Aussage er folgt. Zu einer Nötigung gehört schon etwas mehr als eingeschaltete Fernlicht oder Lichthupe.

Ein Bußgeld gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten. Nötigung ist gem. § 240 StGB eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft wird. Auch der Versuch ist strafbar.

Das Fahren mit aufgeblendeten Scheinwerfern ist ein Verstoß gegen § 17 STVO und keine Nötigung.Eine Nötigung hat einen bestimmten zweck der erreicht werdensoll,somit ist das vergessene abblenden keine Nötigung die vom anzeigenden im übrigen bewiesen werden sollte. also erst abwarten was kommt.

Die Aussage des vorrausgshrenden gilt als Zeugenaussage und kann als Beweismittel durchaus für eine Bestrafung ausreichen. Es kommt halt sehr auf die genau Aussage an.

Anzeige wegen Nötigung heisst: Wohl über 80 Euro Nötigung ist was anderes als Licht defekt oder vergessen auszumachen. Würde mal zu einem Anwalt gehen evtl. Führerschein weg ?

wenn Du normal hinter dem anderen Fahrzeug hergefahren bist, nicht gedrängelt hast und auch nicht sonstwie aggressiv gefahren bist, wird man nicht auf Nötigung erkennen. Für eine Nötigung muß ein empfindliches Übel angedroht werden und einfach Fernlicht anhaben reicht dafür nicht aus.
Deine ausstehenden Bußgelder:
10€ weil mit Fernlicht gefahren (BKATV 74)
15€ wegen defekter Fernlichtanzeige (BKATV 222), die allerdings JEDESMAL wenn Du mit Deinem Auto rumgurkst ;-)