Anzeige bei der Polizei wegen Betrug

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst 2 Dinge tun.

  1. Anzeige erstatten (bei der Polizei). Dadurch wird strafrechtlich vorgegangen. D.h. am Ende steht eine Verurteilung. Je nach Fall kann das Verfahren auch eingestellt werden.

  2. Du solltest einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser wird ein Zivilrechtliches Verfahren antrengen, so dass du an dein Geld gelangst. Das passiert mit 1. nämlich nicht.

Um welche Summe geht es?

Wonnepoppen 
Fragesteller
 07.04.2013, 12:57

Es geht genau um 210.- Euro, nicht viel werden manche sagen, für mich schon.

Birne60  07.04.2013, 12:59
@Wonnepoppen

Dann kannst du die Anzeige erstatten, aber ich vermute, das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Punkt 2 kannst du machen. Aber bedenke die Kosten. Gibt es einen Vertrag bzw einen Beleg, dass du Geld verliehen hast? Falls nicht, schreibe das Geld ab und verbuche es unter Erfahrung.

wissenschwester  07.04.2013, 19:13
@Birne60

Birne60, solltest du die strafrechtliche Grenze der Geringfügigkeit meine, dann liegt diese bei ca. 50€. Auch bei 210,-€ muss das Verfahren nicht eingestellt werden, denn es kommt auf das kriminelle Verhalten der Person an. Wenn dieser sich z.B. bei meherern Personen Geld geliehen hat, ohne je die Absicht gehabt zu haben es zurückzuzahlen, dann wird die STA das Verfahren sicher nicht einstellen.

Birne60  07.04.2013, 20:11
@wissenschwester

Ja.Das ist bekannt. Deswegen schreibe ich auch:

aber ich vermute

Denn so sieht es erfahrungsgemäß bei den überlasteten STA (leider) aus.

Grundsätzlich ist das eine Privatrechtliche Forderung. Die muß du beginnend mit einem gerichtlichen Mahnverfahren fordern oder durch ein Amtsgericht zur Zahlung verurteilen lassen. Nur wenn der/die Schuldner/in von Anfang an vor hatte das Geld nicht zurück zu zahlen ist der Tatbestand des Betruges erfüllt. Hast du Beweise das du ihr das Geld gegeben hast und wann sie dir es zurückzahlen sollte?

Ein Betrug liegt nur vor, wenn die Person wissentlich nicht im Stande war, oder nie die Absicht hatte den Betrag zurückzuzahlen. Eine einfache möglicherweise unverschuldete Zahlungsunfähigkeit hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Wenn du dein Geld wieder haben willst, empfehle ich das gerichtliche Mahnverfahren, als kostengünstigsten Weg einen vollstreckbaren Schuldtitel zu bekommen. Wird auf den Mahnbescheid nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt, kannst du den Vollstreckungsbescheid beantragen und nach der Einspruchsfrist vollstrecken lassen.

Sollte dem MB widersprochen werden musst du überlegen ob eine Zivilklage Aussicht auf Erfolg hätte und dir einen Anwalt suchen.

Wenn Du auch nachweisen kannst, dass diese Person Dir wirklich Geld schuldet, dann auf jeden Fall eine Anzeige wegen Betrugs bzw Unterschlagung erstatten. Dadurch bekommst Du aber trotzdem das Geld nicht wieder, da die Anzeige nur die Straftat an sich "beinhaltet". Als nächstes müssstest Du Dir einen Anwalt suchen, der Dir das Geld zurückholt.

Einfach zur Polizei gehen (zur Polizei Inspektion) die wissen dann schon genauer bescheid, alternativ könntest du auch zu deinem Anwalt gehen und ihn bitten einen Brief zu schreiben aber das kostet dich normalerweise etwas Geld.

Wonnepoppen 
Fragesteller
 07.04.2013, 12:55

Genau um das geht es, ein Anwalt kostet Geld. Da bleibt für mich zum Schluß nicht mehr viel, wenn überhaupt noch was übrig. vom Gerichtsvollzieher wurde mir auch gesagt, ich könnte ihr einen Mahnbescheid schicken, auch der kostet.

xD4v1dx3  07.04.2013, 23:41
@Wonnepoppen

Naja, normalerweise kannst du eben zur Polizei gehen und wegen Unterschlagung anzeigen, da brauchst du dann eigentlich auch keinen Anwalt und normalerweise ist der ganze Postkram also Mahbriefe etc. schicken auch allein zu erledigen, mithilfe des Internets, es ist natürlich angenehmer wenn's der Anwalt macht weil man sich dann die Mühe nicht machen muss.